der Wein knapp und teuer war, sondern vielmehr, weil man. jedes Wort wägen mußte, das am Tische gesprochen wurde. Man vermied es in guter Gesellschaft grundsätzlich, Gespräche über die Zeit zu führen. Aber war das denn eigentlich richtig? Hatte nicht gerade der Gebildete die sittliche Pflicht, Stellung zu nehmen zu den großen Fragen des Vaterlandes, sein moralisches Gewicht in die Waagschale zu werfen, die Masse der Trägen aufzurütteln zum Bekenntnis dessen, was er als unver äußerliches Recht der Person empfand?
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Ueber allem dem aber stand eine ethische Erkenntnis von schlechthin überragender Bedeutung. Aus der Behandlung meines ,, Falles" wenn man schon SO sagen darf ging klar hervor, daß die Verabsolutierung des Staatsgedankens bis zur Vergottung des Trägers der Macht sich auch das Recht völlig untertan gemacht hatte. Die Vorstellung, daß Macht Recht schaffe, war allgemein und beinahe unwidersprochen. In Wahrheit aber kann der Staat aller göttlichen und menschlichen Logik zufolge nie über dem Recht stehen. Er ist ihm vielmehr als dem Prinzip der Verwirklichung der Gerechtig keit genau so unterworfen, wie jeder einzelne. Macht kann niemals Recht begründen! Wie das bürgerliche Recht letztlich in den der bürgerlichen Ethik entliehenen Begriffen der guten Sitten" und von ,, Treu und Glauben " wurzelt, so müssen auch politische Rechte in ihren Grundlagen sich orientieren an jener politischen Moral, die das letztvergangene Jahrhune dert unter mancherlei Wehen geboren hat. Das deutsche Regime aber ich sah dies in der Einsamkeit der Zelle klarer als viele, die draußen im Drange des öffentlichen Lebens und unter dem Druck der Knebelung des freien Wortes standen war das gerade Gegenteil dessen, was sich als politische Moral langsam und schmerzhaft im Leben der großen Demokratien entwickelt und durchgesetzt hatte. Hitler hatte der Menschheit und der Menschlichkeit den Krieg erklärt und sich damit außerhalb allen Rechts gestellt! Kein Widerstand gegen seine Drohungen und Terrorurteile konnte daher Unrecht sein! Jeder Akt der Fahnenflucht, jedes Kriegswirtschaftsverbre chen stellte, so gesehen, nichts anderes dar als eine Kampfhandlung gegen die rechtlose Gewalt, die unser Leben unter das Gesetz eines Banditen gestellt hatte. Jede Handlung, die dem Willen entsprang, diesem Regime Widerstand zu leisten
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6 Berbig: Knast
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