Am Abend wurden die beiden Häftlinge mit je 10 Stockhieben be­straft-. Rödl war zum Glück nicht am Tor, so daß sie sich nicht mit

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der Angabe des Grundes nach der Durchpeitschung zu melden brauch­

ten. Sie hätten gleichfalls keinen Grund angeben können

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Im Schreibtisch des Lagerarztes lagen zu meiner Zeit etwa 200 vor­bereitete Entmannungs- und Sterilisierungsakten. Es handelte sich um Akten, die von dem früheren Lagerarzt Dr. Kirchhoff angelegt und noch nicht zur ,, Erledigung" gekommen waren. Auch Dr. Ding bekundete für sie kein besonderes Interesse. Sie bestanden jeweils aus einem Akten­deckel, auf dem der Name des Häftlings, den man zur Entmannung oder Sterilisierung vorgesehen hatte, vermerkt war und in dem zwei Bogen Papier lagen. Auf dem einen Bogen standen die Personalien des Häft­lings mit dem meistens von ihm selbst angegebenen Vorstrafenregister, auf dem anderen eine vorgetippte Erklärung, wonach der Häftling frei­willig seine Entmannung oder Sterilisierung beantragte. Eine größere Anzahl dieser Erklärungen war bereits unterschrieben, auf vielen anderen zeigte eine Punktlinie an, wo der Häftling seinen Namen hinsetzen sollte.. Es bestand die Anordnung, daß die ,, Politische Abteilung" den Namen jedes Häftlings an den Lagerarzt zu melden hatte, aus dessen Akten irgendwie hervorging, daß er an Schizophrenie, Epilepsie, angeborenem Schwachsinn, zirkulärem Irresein, Fallsucht oder Trunksucht litt oder, daß er wegen eines Sittlichkeitsvergehens(!) oder-verbrechens vor­bestraft war. Zum Glück erfolgten derartige Meldungen bei der Schlak­sigkeit und der Dummheit, mit der die Akten in der politischen Abtei­lung geführt wurden, in vielen Fällen überhaupt nicht, und es bedurfte immer wieder der ,, Anregung" des Lagerarztes, um von dort einige. Namen zu erhalten. Die Kartei, die im Häftlingsrevier angelegt war, wurde von Häftlingen geführt, und es liegt auf der Hand, daß von dieser Seite kaum Meldungen erfolgten. Eine Ausnahme bildeten ledig­lich die homosexuellen Häftlinge, denn der Lagerarzt hatte angeordnet, daß bestimmte Gruppen von Häftlingen durch Karteireiter kenntlich gemacht wurden. Darunter befanden sich auch die homosexuellen Häft­linge, so daß jederzeit eine schnelle Kontrolle darüber möglich war, ob sie auch zur Entmannung vorgemerkt worden waren. Daß sie aus­nahmslos entmannt werden mußten, war für die Lagerverwaltung und den Lagerarzt selbstverständlich.

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