512 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 51.
„Diesen winke ich nun heran, erzähle ihm, was er zu wissen brauchte, und sage ihm:„Jetzt warte ich noch eine Stunde, inzwischen sebreibe ich ein Protokoll, das müssen Sie mit mir unterzeichnen.“
„So geschah es. Diese Versammlung war nicht beschlussfähig, eine zweite Generalversammlung musste ad hoc einberufen werden, die dann auf jeden Fall beschlussfähig war, unbekümmert um die Anzahl der Erschienenen.
„lch erliess nun nochmals in den beiden Tagesblättern meine statutenge- mässen Eipladungen zur Generalversammlung der(Seit so und so viel Jahren todten) Phot. Ges. zu Dresden, zum Zwecke der Auflösung der Gesellschaft und der Ernennung eines Liquidators.
„lch versammle mich abermals in dem betr. Saale, und breite vor mir aus das nöthige Schreibmaterial, Papier zum Protokolliren, eine Anzahl selbst her- gestellter schwarzer und weisser Papierkugeln zum Abstimmen über ja und nein, den vorgeschlagenen Liquidator Krone betr., die Statuten, die Beleg-Abdrücke der beiden Tagesblätter, die Glocke zur Eröffnung der Sitzung, endlich kommt — ausser dem Kellner mit dem Labetrunk— kein anderes lebendes Wesen.
„lch warte nun abermals über den für den Anfang der Sitzung bekannt gemachten Zeitpunkt eine volle Stunde und schreibe das Protokoll, worüber? Man höre!
„Damit Nichts versäumt werde und das Resultat der heutigen Sitzung un- angefochten bleiben müsse, verfahre ich ganz so, als ob ich eine stark be— suchte Versammlung vor mir hätte, und behalte dabei den Kellner unausgesetzt als Zeugen bei mir. Ich eröffne die Sitzung, erkläre weshalb, constatire die statutengemässe Richtigkeit des Einberufens unter Hinweis auf die vorgelegten Tagesblätter und stelle die Frage, ob die Versammlung mit der(damals be- antragten und vor so und so viel Jahren unter dem und dem Datum bereits vollzogenen) Auflösung der Gesellschaft einverstanden sei? Wer dagegen ist, solle sich vom Platze erheben— dabei setze ich mich. Der Antrag ist somit angenommen, und zwar einstimmig.
„Nun zur Ernennung eines Liquidators. Krone ist vorgeschlagen. Ich vertheile an die Anwesenden(nämlich an mich) die schwarzen und weissen Kugeln. Weiss gilt für Ja, schwarz für Nein. Ich stimme für Ja.
„Hierauf mache ich bekannt, dass die Wahl Herrn Krones einstimmig zum Liquidator erfolgt sei.
„leh erkläre nun die Phot. Ges. zu Dresden auf Grund des heutigen Gene- ralversammlungs-Beschlusses für aufgelöst, schreibe das Protokoll fertig, lasse den Kellner als Zeugen des Vorgangs mit unterschreiben und schliesse in aller Form statutengemäss die Sitzung.
„Am andern Tage reiche ich das betreffende Actenstück nebst allen Belegen ordnungsgemäss bei Gericht ein.
„Nach einigen Tagen Vorladung. Der Herr Gerichtsrath kann nur mit Mühe das Lachen verbeissen.„Wir können damit nicht zufrieden sein.“„Es ist Alles statutengemäss vor sich gegangen.“„Ja, aber Einer ist doch keine Versammluug!“„Nun ich meine, es ist immer besser, der Eine hat das wenigstens noch machen können. Wenn mich nun der Ocean bebalten hätte, dann müsste die Photogr. Gesellschaft immer noch als lebend weitergeführt
werden, obgleich so wenigstens ihr Dahinscheiden aufs Deutlichste bewieseu
ist?“„Ja, ja, da haben Sie schon Recht. Na, Liquidator sind Sie wenigstens so und so lange noch, und dann, wenn sich bis dahin Niemand mit Anforde- rungen gemeldet hat, dann ist die Gesellschaft wirklich todt.“ „lch darf hinzufügen, es hat sich Niemand gemeldet, und nun ist, glaube ich, die Photographische Gesellschaft zu Dresden wirklich und wahrhaftig mausetodt, denn das Gericht hat ihr dann auch richtig nach Ablauf der be- stimmten Frist den ordnungsgemässen Todtenschein ausgestellt.
„Ob sie jemals, wie jedes brave Samenkörnlein, ihren Ostertag haben wird?
„Wollen's hoffen! Mit herzlichen Grüssen
Krone.
„NB. Hast Du Lust, die Schilderung dieser Episode mit in der Wander- versammlung, vielleicht im kleineren, nicht mehr geschäftsmässigen Kreise, zum Vortrag zu bringen, oder gar mit abdrucken zu lassen, so thue dies ganz
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