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Nr. 51. Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 511
den so erweiterten Umkreis der Ausstellung auszudehnen und um eine gewisse Continuität der Beurtheilung bei Zutheilung von Preisen zu sichern, aber ob ich auch zu den anderen Drei gehören werde, ist doch noch sehr die Frage,“
Vors.:„Nach diesen Erwägungen möchte ich vorschlagen, die Sache noch so lange zu lassen, bis wir über die anderen Anträge im Klaren sind.“
Die Versammlung beschliesst demgemäss.
Der Vorsitzende macht nunmehr Mittheilung von einigen Eingängen.
Herr Kurtz telegraphirt aus Wörishofen:
„Belohnet soll die Arbeit sein,
Gesegnet unsre Kunst,
Das Weiterblühen im Verein,
Dem Vorstand unsre Gunst;
Gedankt soll jeder Mühe sein,
Mit Gruss will ich Euch ein Gläschen weih'n.“
Weiter hat Herr Professor Dr. Krippendorf aus Dresden ein Schreiben an den Vorsitzenden gerichtet, worin er beklagt und feststellt, dass in Dres- den, einer Stadt von 320000 Einwohnern, kein Verein für Photographen be- steht.“) Er ermuntert dazu und bittet den D. Ph.-V. in dieser Hinsicht um seine Unterstützung.
Im Anschluss daran theilt der Vorsitzende mit, dass er in Folge dieser Anregung an Herrn Docent Krone nach Dresden geschrieben habe. Herr Krone steht der Sache sympathisch gegenüber, befürchtet aber, dass die Betheiligung sehr gering sein werde. Er berichtet über den früheren Verein in Dresden.
Herr Kindermann verliest aus dem Briefe des Herrn Professor Krone an Herrn Schwier die folgende drastische Schilderung, die allgemeine Heiter- keit hervorruft:
„Dass die mit Schluss 1873 schlafen gegangene„Photographische Gesellschaft zu Dresden“ nicht bloss schläft, sondern wirklich todt ist, darüber höre folgendes Curiosum, welches Du, sollte die Sache in Frankfurt zur Sprache kommen, zur allgemeinen Erhbeiterung mittheilen kannst. 1
„Die mangels Theilnahme, wegen Faulhbeit der Mitglieder nothwendige Auflösung der Gesellschaft war in aller Form statutengemäss erfolgt, mit Ablauf 1873; ich war mit den Vorarbeiten für den Venusdurchgang in Berlin und Schwerin beschäftigt; Hahn, der stellvertretende Vorsitzende(ich war Vor- sitzender gewesen), hatte übernommen, das Weitere bei Gericht in Ordnung zu bringen(Löschen im Genossenschafts-Register). Dabei passirt ihm ein Formfehler; er vergisst den Nachweis durch die betr. Inserate bei Gericht mit einzureichen über die statutengemässe Einberufung der ad hoc nöthigen 2 Generalversammlungen. Ausserdem legt er sich hin und stirbt, und ich sitze auf meiner Auckland-Insel und komme erst 1 Jahr später zurück— habe natürlich keine Ahnung von dem Allen. 1. 1875
„Es mag vielleicht einige Jährchen später gewesen sein, ich war 1 zu- rück von Australien, da erhalte ich die Aufforderung vom Gericht, die zur Zeit noch bestehende Phot. Ges. zu Dresden aufzulösen. Meine Antwort:„»Die ist todt.“„Glauben wir nicht, das und das hat zum Nachweis gefehlt. Ibut mir sehr leid, daran ist Hahn Schuld und der ist jetzt todt.“„Gut, so ösen Sie die Gesellschaft nochmals auf, es muss auch ein Liquidator ernannt werden.- Wir haben keine Schulden, Niemand hat etwas zu fordern von der Gesellschaft. „ Ja das können Sie so ohne Weiteres nicht wissen, das muss(ich glaube 10 Jahre) abgewartet werden, und da muss ein Liquidator vorhanden sein.„Nun, ich will sehen, wieviele Mitglieder von damals jetzt zusammen ,b heinfon sind.“„Na, der frühere Vorstand wird doch noch zusammen sein!? L 85 en sehen. 9 sind wir gewesen, 3 sind ganz bestimmt todt, 3 sind krank, bleiben,
t, 3.5—;„ 5 nict fidordolne uht wie statutengemäss vorgeschrieben, in 2 Rhläruotn Jler Tagespresse 2 Inserate(§ 12 der Statuten) und begebe mich zu eehiei in das bezeichnete Local, wo ich den Saal in Beschlag genommen hatte- „Ausser dem Kellner erscheint kein anderes lebendes Wesen.
—.. 4 0 1 3 rij— Red. *) Anm.: Wurde inzwischen von Herrn Prof. Krippendorf am 22. August, Losrunde


