454 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 46.
ein wirklicher Ersatz. In anderer Beziehung ist diese Art der Entschädigung aber illusorischer Natur, denn der Schaden, welchen der Photograph durch das Verarbeiten schlechter Platten erleidet, kann doch nur selten durch Neu- lieferung von Platten ersetzt werden.
Wenn dieser Schaden beim Portraitphotographen nun auch nicht so ins Gewicht fällt— da derselbe meistens in der Lage ist, sofort eine neue Auf- nahme machen zu können(auswärtige Gruppenaufnahmen ausgenommen)—, So jst die Sachlage beim Landschafter eine ganz andere. Die Kosten einer Aufnahme während der Reise sind unter allen Umständen grosse, denn der Landschafts- und Architekturphotograph hängt bekanntlich vom Wetter ab und oftmals geben Tage hin, an welehen nicht eine einzige Aufnahme gemacht werden kann.
Hat der Photograph nun einen günstigen Tag erwischt, welcher eip flottes Arbeiten ermöglicht und an dem die durch ungünstiges Wetter entstandenen pecuniàren Verluste einigermaassen wieder eingeholt werden können, so wird der Schaden doppelt gross und ist in vielen Fällen gar nicht zu ersetzen, wenn sich nachber zu Hause beim Entwickeln herausstellt, dass die gemachten Auf- nahmen in Folge sceblechter Platten gar nicht oder nur zum Theil zu ge- brauchen sind.
Kann nun an der Hand der verbrauchten Platten durch Sachverständige nachgewiesen werden, dass die Schuld der Fabrikation beizumessen ist, So entsteht die Frage: Wer trägt den Verlust, der dadurch entstanden ist? Die rich- tige Antwort dürfte dem gesunden Menschenverstande nach wohl sein, dass der Fabrikant fär allen erlittenen, nachweisbaren Schaden aufzukommen hat.
Dieser ist— wie schon erwähnt— allerdings in jeder Hinsicht ein grosser. Arbeitet der Landschafter für seinen eigenen Verlag, so hat er seine LZeit versäumt und sein Reisegeld unnütz ausgegeben. Dazu kommt noch, dass die aus den Aufnahmen für sein Personal resultirende Winterarbeit hin ist und er also auch noch im Winter in Folge mangelnder Beschäftigung für seine Leute Schaden hat. b
Arbeitet aber der Photograph für einen Verleger eines Prachtwerkes oder einer Bauzeitung, so werden ihm feste Aufgaben gestellt, die er absolviren muss, denn in den meisten Fällen ist dem Auftraggeber nicht mit einem Theil der Aufnahmen gedient. Die Verleger wollen vollständige Serien haben und machen deshalb sehr oft in den betreffenden Contracten die Lieferung solcher ganzer Serien zur Bedingung, lehnen hingegen Theillieferungen rundweg ab.
In beiden Fällen ist also der Photograph der emineut Geschädigte.
Bislang haben wir nur von solchen Lieferungen gesprochen, die auf„Treu und Glauben“ basiren, also bei denen der Fabrikant bona fide gebandelt, indem er selbst keine Abnung von der Fehlerhaftigkeit seines Erzeugnisses hatte und erst durch die Reclamation seitens des Photographen darauf aufmerksam ge- macht wurde, was ja eigentlich auch nicht vorkommen sollte. Hat aber der Fabrikant oder der die Platten liefernde Händler entgegengesetzt gehandelt und ist ihm dieses nachzuweisen, so ist der Lieferant unbedingt zum vollen Schadenersatz verpflichtet, dürfte sogar leicht einer Klage wegen Betruges ent- gegensehen.
Schreiber dieses bat nun vor nicht langer Zeit einen solchen Fall erlebt, den er hiermit zu Nutz und Frommen seiner Fachgenossen erzählen möchte. Es wäre ihm deshalb lieb, die Meinung der Collegen darüber zu hören; die verehrliche Redaction wird jedenfalls so liebenswürdig sein, die Spalten ibres Blattes für eine solche Frage zur Verfügung zu stellen. Vopy einer Bauzeitung, deren Illustrationen in Lichtdruck erscheinen, waren mir 4 ungemein schwierige Innenaufnabmen bestellt, bei denen ich gegen die Fenster arbeiten musste und mithin bei der nothwendigen langen Exposition unbedingt Lichthöfe beim Verbrauch gewöhnlicher Platten zu gewärtigen hatte.
lch batte des Oefteren bei derartigen Aufnahmen mit gutem Erfolge so- genannte lichthoffreie Platten einer englischen Fabrik verarbeitet und bestellte mir in Folge dessen bei einem hiesigen Händler 1 Dtzd. abziehbare Platten im Formate 24: 30 em.
Da dem betreffenden Händler von der Fabrik selbst nicht geliefert werden konnte, weil diese einen Generalvertreter für Deutschland hat, so ging von
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