446 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 46.
anzuwenden, deren er sich vor einer weiteren Oeffentlichkeit seiner eigenen Ansicht nach zu schämen hat und dadurch die für Recht und Sitte Kämpfenden zu benachtheiligen, die in der Wahl ihrer Mittel auch in geschlossenem Kreise sich ihrer Verantwortlichkeit als im Dienste der Oeffentlichkeit wirkende Personen und des Grundsatzes„Noblesse oblige“ bewusst sind und bleiben.. 1
Zudem erinnere ich daran, dass ich vorher erklärt habe, mich an keinen Vertuschungs- und Verheimlichungsbeschluss binden zu lassen. Es ist wahrlich nicht meine Schuld, dass ein solcher„Schlag ins Wasser“, als welcher ein derartiger Beschluss von vornherein gekennzeichnet wurde, alle Stimmen ausser denjenigen des Deutschen Photographen Vereins auf sich vereinigen konnte. Bei solcher allgemeinen Déroute mussten wenigstens wir Stand halten und ein Bischen das Bibelwort auf uns beziehen:„Ihr seid das Salz der Erde; so aber das Salz dumm wird, womit soll man salzen?“—
Es handelt sich nun also wohl nur noch um die passende Beilegung des durch Ihr Schreiben herbeigeführten, für Sie allerdings recht unliebsamen Zwischenfalles. Da die eben erschienene Nr. 42 der„Chronik“ im Sitzungsprotokolle Ihres Vereines den Beschluss, und noch dazu in einer für Fernstehende auf mich einen hässlichen, sachlich gänzlich unmotivirten Verdacht werfenden Verstümmelung, der Oeffentlichkeit übergeben hat, so verlange ich in der nächst erscheinenden Nummer, d. h. also voraussichtlich in der Nr. 44 vom 30. Ocetober, den Abdruck dieses meines Antwortschreibens, und zwar unverkürzt. Sollte er unter- bleiben, so würde Ihr Schreiben vom 5. d. M. wie diese meine Antwort in der danach erscheinenden Nummer der Deutschen Photographen-Zeitung, d. h. also in der Nr. 45 vom 9. November, veröffentlicht werden.
Für den Fall, dass Sie Grund hätten, eine solche Lösung der Sache nicht zu wünschen, bin ich gern bereit, Ihnen mein Entgegenkommen im Interesse der allgemeinen Verständigung durch einen anderen Vorschlag zu beweisen. Ich bin dann auch damit einverstanden, dass zunächst die beiden Herren Unterzeichner des Schreibens vom 5. d. M. mir umgehend ihr Bedauern über dasselbe zum Ausdruck bringen, und weiter Sie dafür sorgen dass der Photo- graphische Verein in seiner nächsten Sitzung seinen Beschluss, ebenfalls unter angemessenem Ausdrucke des Bedauerns über seine sachlich und formell gleich unvertretbare Uebereilung wieder aufhebt und über diesen Umstand ein unverschleierter Bericht von ungefähr der gleichen Länge wie über den Beschluss selber in das nächste Protokoll und mit diesem in die„Chronik“ kommt.
Ich bemerke hierzu aber sofort ganz ausdrücklich, dass ich den letzten Ausweg nur dann zulassen kann, wenn Sie zugleich mit Erfolg dafür Sorge tragen, dass der Verheimlichungsbeschluss des Congresses durch Annahme des jüngsten Antrages der Delegirten des Vereins zur Pflege der Photographie und verwandter Künste in Frankfaurt a. M. aus der Welt geschafft wird. Andernfalls wäre ich unter keinen Umständen in der Lage, die andrängenden Stimmen von innerhalb und ausserhalb des Vereines länger zurück- zuhalten, ohne der sozialpolitischen Discussion durch Veröffentlichungen auf breitester Basis freie Bahn zu schaffen.
Hochachtend
K. Schwier.
Es ist allerdings für den der Sache Fernerstehenden wohl kaum glaublich, dass das Vorgehen des Photographischen Vereines so unbesonnen gewesen ist. Ich bin deshalb in die Nothlage versetzt, von dem mir zustehenden Rechte zu beliebigen Veröffentlichungen über die von den übrigen Theilnehmern zur Verheimlichung bestimmten Vorgänge auf dem Congresse und zwar zu- nächst nur zu dem Zwecke Gebrauch zu machen, um jenes Recht nachzu- weisen. Es folgen deshalb hier diejenigen Stellen aus den Frankfurter Ver- handlungen, welche mir hierzu nothwendig erscheinen:
Nach Ablehnung der beiden von mir und von Herrn Schultz-Hencke ge- stellten Anträge(s. Deutsche Phot.-Ztg. Nr. 38 S. 365) und der danach einfach constatirten Annahme des Antrages Miethe(ebendaselbst) stellte Herr Dr. Miethe den neuen Antrag, die ganze Gebilfendebatte geheim zu balten. Hierauf erwiderte ich:
„lch bin ganz entschieden dagegen, und ich würde mich diesem Beschlusse nicht fügen können. Ich will das näher motiviren. Wenn wir Anträge stellen, und wir geben die Beschlüsse in dieser Form, so genügt das meinen Auftraggebern und mir nicht. Ich muss dem Deutschen Photographen Verein Rechenschaft geben und kann dies nur durch die Publicistik. Den Sachverhalt theile ich unbedingt mit, wenn ich auch dabei über den von Ihnen ge- wünschten Rahmen hinausgehen muss.....“
Im weiteren Verlaufe der Debatte bemerkte Herr Gaedicke: sobald die Geheimhaltung beschlossen sei, sei es Ehrensache jedes Journalisten, danach zu handeln. Meine Antwort hierauf lautete:
„Das ist der Fall, wenn vorher durch einen formellen Beschluss Still- schweigen auferlegt wird. Wenn Sie irgend etwas erzählen, und nachher mir
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