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442 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 46.
Der Verein beschliesst, die betr. Stelle aus der Deutschen Photographen- Zeitung in seinem Protokoll nicht abzudrucken, um nicht dem auf dem Delegirtentag einstimmig ange- nommenen Beschluss, die Redaction der Stenogramme dem Redner zu überlassen, entgegen- zuhandeln.
Die Unhaltbarkeit dieses Gedankens liegt auf der Hand, und ich sah mich veranlasst, an Herrn Dr. Ad. Miethe den folgenden Brief zu richten: Weimar, den 18. October 1894.
Löbl. Redaction der„Photographischen Chronik“ zu Händen des Herrn Dr. A. Miethe, Rathenow.
Auf Grund des§ 11 des Pressgesetzes ersuche ich Sie um Aufnahme der nachstehenden Berichtigung:
Der in der Anmerkung auf Seite 745, Spalte 1 der„Chronik“ erwähnte Beschluss des Photographischen Vereines zu Berlin setzt die Annahme der Thatsache voraus, dass die dort nicht abgedruckte Stelle meines Congressberichtes in der Deutschen Photographen-Zeitung dem auf dem Delegirtentage einstimmig angenommenen B eschluss, die Redaction des Stenogrammes dem Redner zu überlassen, entgegenhandle. Dieses widerspricht der Wahrheit, denn
1. habe ich keine Rede wörtlich angeführt, sondern einen Vorgang auf dem Congress, der nicht weggeleugnet werden kann, mit einfachen Worten berichtet,
2. den Rednern des Congresses ist nur die Redaction der Form vorbehalten, die Aende- rung des Inhalts und des Sinnes aber ausdrücklich untersagt worden,
3. es handelt sich in der Sache hierbei um einen Theil der öffentlich vor einer ganzen Anzahl von Zuhörern geführten Verhandlungen, bezüglich welcher hinterher eine Unter- drückung des stenographischen Berichtes beschlossen wurde, nachdem ich erklärt hatte, dass ich mich durch einen solchen Beschluss unter keinen Umständen binden lassen werde.
Hochachtend Redaction der Deutschen Photographen-Ztg. gez.: K. Schwier.
Die Aufnahme dieser Berichtigung wurde jedoch mit dem folgenden
Schreiben abgelehnt:
Rathenow, den 24. October 1894.
Herrn K. Schwier, Herausgeber der Deutschen Photographen-Zeitung zu Weimar. Nach Rücksprache mit meinem Verleger, Herrn Knapp, bedauere ich aufrichtig, Ihre Berichtigung vom 18. d. M. im„Atelier des Photographen“ nicht abdrucken zu können. Wir sind der Ansicht, dass die Berichtigung thatsächlich nichts berichtigt. Sie haben einen Theil der Rede eines Delegirten in Anführungsstrichen abgedruckt, ohne dem Redner das auch von Ihnen zugestandene Recht der Redaction des Wortlautes zu überlassen. Es ist gleichgiltig, ob der betreffende Redner thatsächlich die von Ihnen angeführten Worte gebraucht hat, und wird sich dies erst feststellen lassen, wenn uns das gesammte Originalstenogramm vorliegt. Diese Frage aber ist für unser Verhalten nicht maassgeblich und wird erst später wichtig werden. Nicht nur wir, sondern Alle, mit welchen ich über Ihre Handlungsweise gesprochen habe, billigen dieselbe nicht, weil wir der Ansicht sind, dass Thre Publication nicht sowohl die Absicht ver- räth, einen Vorgang, der sich nicht wegleugnen lässt, zu constatiren, sondern vielmehr einige, vielleicht unbesonnene Worte zum Schaden eines Redners auf dem Delegirtentage festzunageln.
Hochachtungsvoll gez.: Dr. Adolf Miethe. Diese Auffassung ist— von der unberufenen Abgabe eines recht leicht- fertigen Urtheils noch ganz abgesehen— handgreiflich irrig. Denn der von
mir zwischen Anführungszeichen abgedruckte„Theil der Rede eines Dele- girten“, das einzige Wort„Herren“, dürfte keiner„Redaction des Wortlautes“ seitens des betr. Redners zum Opfer fallen. Der Letztere hat es nämlich zu einem integrirenden Bestandtheile des keiner willkürlichen Aenderung unter- liegenden Sinnes seiner Rede gestempelt, indem er es zweimal mit Betonung wiederholte und dann noch wörtlich hinzufügte:„Wenn ich den Ausdruck „Herren“ brauche, so habe ich wohl ein Recht dazu.“—
Selbstverständlich blieb für mich in diesem Falle nichts weiter übrig, als die Königliche Staatsanwaltschaft zur Erzwingung der Aufnahme anzurufen was auch unter dem 25. October geschehen ist. Ich bin nun zu meinem Bedauern in die Notblage gerathen, den Brief, den ich s. Zt. mit der Hoffnung auf Beilegung des Ganzen an den Vorstand des Berliner Vereins gerichtet hatte, zu veröffentlichen; allerdings nicht in der dafür in Aussicht genommenen Nr. 45, sondern erst, wie ich den Herren auch ge- schrieben, bei der für mich unverhofft eingetretenen Sachlage und den mangeln- den Vorbereitungen erst in der vorliegenden Nummer. Es ist bedauerlich. dass die Leiter des Photographischen Vereines in Berlin keine Hand anlegen mochten, den von ihnen geschaffenen ärgerlichen und höchst bedenklichen Zwischenfall aus dem Wege zu räumen, trotzdem ich ihnen zwei Mittel hierzu gab. Es hätte nur des Vorschlages eines anderen Mittels von ihrer Seite be-
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