432 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 45.
rthpapieren, lobende Erwähnung von Fabrikaten und Waaren, namentlich sogenannten And drnbhdn sind' deshalb bogonders gefahrlleh, weil sie den Eindruck der Objectivität machen und der hinter dem gewissenlosen und leichtsinnigen Redacteur stehende geschäftlich Interessirte regelmässig nicht für den Inhalt der Reclame verantwortlich zu machen ist. Unter dieselbe Rubrik fallen die wider besseres Wissen von einer Zeitung gebrachten soge- nannten Börsenalarmnachrichten. 2. Da das Pressgesetz nicht ausreicht, um den verantwort- lichen Redacteur und Verleger einer periodischen Zeitschrift für derartige Beihilfe zu schwindelhafter Reclame empfindlich haftbar zu machen, 8o sind gesetzliche Bestimmungen anzustreben, durch welche der verantwortliche Redacteur und Verleger einer periodischen Zeitschrift civil- und strafrechtlich für denjenigen Schaden für. haftbar erklärt wird, der einem Dritten entsteht durch die Aufnahme von der Wahrheit nicht entsprechenden, wider besseres Wissen in gewinnsüchtiger Absicht gemachten Mittheilungen und Beurtheilungen, welche sich auf wirthschaftliche Zustände, gewerbliche Unternehmungen, Fabrikate und
Waaren heziehen.“
Die lebhafte Bewegung, welche sich hier auch gegen den unlauteren Wett- bewerb in der Presse kund giebt, ist gewiss zu begrüssen, doch dürfte sich wohl schwerlich mit den vorgedachten Maassnahmen etwas erreichen lassen, vielmehr muss es in erster Linie eine Sache der Zeitungsverleger und Redae- teure sein, Vorschläge zur Behebung eines solchen Umstandes zu machen und namentlich auch dabei selbst mit gutem Beispiele voran zu geben. Wir haben ja in der Zeitungspresse leider unangenehme Auswüchse in Bezug auf die Reclame zu verzeichnen, wie das die„Braunschweigische Landeszeitung“ sehr
treffend schildert:
„Die Reclamen, die heutigen Tages ihnen(den Redacteuren und Verlegern) von einem selbstsüchtigen und die schamloseste Bereicherung ohne Bedenken in der Wahl der dazu anzuwendenden Mittel erstrebenden Theile des Publikums angesonnen und oft mit den nie: drigsten Manipulationen und Ränken abzunöthigen versucht werden, bilden das tägliche Kreuz der Redacteure und der anständig denkenden Zeitungsverleger. Niemand, der nicht Fach- mann ist, macht sich eine Vorstellung von der Raffinirtheit, mit der die Geschäftstreibenden beflissen sind, einen moralischen Zwang auf sie zur Erreichung ihrer schnöden Erwerbs- zwecke zu üben, Niemand hat eine Ahnung von den täglichen aufreibenden Aergernissen, den dieser beständige Ringkampf mit der rücksichtslosesten Geldmacherei mit sich führt, Niemand einen Begriff davon, bis zu welchem Grade der Gemeinheit und Rachsüchtigkeit mitunter Personen sich entwürdigen, die mit ihren ungebührlichen Zumuthungen abgewiesen werden und sonst in der Gesellschaft eine äusserlich noble Rolle zu spielen gewohnt sind. Es gehört viel Vertrauen in die Menschheit und viel Glauben an das Gute in der Welt dazu, um bei solchen Erfahrungen, die den Menschen in seiner hässlichsten Seite, nämlich von der Habsucht oder der allernacktesten Eitelkeit, zeigen, nicht von Menschenverachtung ergriffen zu werden.
Die Ansicht, dass die Zeitungen lediglich dazu da und also verpflichtet sind, dem Einzelnen die Erreichung seiner privaten Erwerbszwecke durch Aufnahme von Anpreisungen aller Art zu ermöglichen— Anpreisungen, die unter der moralischen Autorität des Redac- teurs und des Rufes der Zeitung in die Welt geschickt werden sollen—, ist heutigen Tages so sehr verbreitet, dass es kaum möglich ist, dagegen mit Erfolg anzukämpfen. Jeder, der eine Sache im Annoncentheile ankündigen lässt, glaubt, er habe eine Art von moralischem Recht, dafür nun auch im redactionellen Bereich der Zeitung einen„Hinweis“ zu verlangen. Als ob es nicht die Sache jedes Einzelnen wäre, durch geeignete Form und Fassung seiner Ankündigungen dafür zu sorgen, dass sie ihren Zweck, gelesen zun werden, erreichen, und als ob nicht dem Preise, den der Inserent für den ihm gewährten Anzeigenraum und den Druck der Anzeige zahlt, eine gleichwerthe Gegenleistung in der Veröffentlichung derselben gegenüberstände. Derselbe Geschäftsmann, der von den Zeitungen noch eine Extraleistung in Form einer Reclame verlangt, würde wahrlich sehr befremdet und ungehalten dreinschauen, wenn der Käufer einer Waare von ihm für die Zahlung des verlangten Preises noch eine Cigarre und ein Glas Bier oder Wein obendrein beanspruchte. Genau der gleiche Fall eréeignet sich aber täglich bei den Zeitungen. Manche Geschäftsleute gehen aber in ihren anmaassenden Wünschen noch viel weiter, indem sie einfach erklären:„entweder ich erhalte die gewünschte Extraleistung oder ich verzichte auf die Aufgabe meines Auftrages.“ Solch eine Nöthigung wird namentlich oft von den Geschäftsagenturen, die im Auftrage Anderer handeln, versucht. Hätten die Zeitungen und deren Besitzer allesammt das nöthige Standes- gefühl und herrschte nicht hier die gehässigste Concurrenzsucht und der Brodneid in seiner widerlichsten Form— so würde die blosse Anzeige eines solchen Pressionsversuchs an die anderen Blätter genügen, um einen Patron dieser Art für lange Zeit die Thüren aller Blätter zu verschliessen. Aber leider existirt ja eine grosse Menge von Leuten auch im Zeitungs- gewerbe, die für Geld sich auch Erniedrigungen gefallen lassen. Kommt nun ein Mann aus der Klasse der unanständigen Concurrenten im Geschäftsleben und verlangt neben der Auf- nahme bezahlter Inserate auch noch die Gewährung einer„Reclame“ im redactionellen Theile, so muss der Redacteur schon ein sehr charakterfester und durch Contract gegen alle An- ernnder gesicherter Mann sein, um solcher Zumuthung gegenüber sich ablehnend zu
Unsere geschätzten Leser sehen aus diesen Citaten, dass wir in unserem Artikel mehr von der Presse reden wollen und zwar, wie das wohl selbst-
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