Jahrgang 
1894
Seite
431
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N. 45. Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 431

Deutscher Photographen-Verein.

Als neues Mitglied ist angemeldet:

4 Fräulein Jenny Engel, herzogl. sächs. Hofphotographin, Frankfurt a. M.,

vom 1./1. 95 ab. Als neue Mitglieder waren angemeldet:

Herr Reinh. Hahn, Photograph, Viersen(Rheinl.), Hauptstr. 110. Herr Fritz Hofmann, Photograph, Frankfurt a. M., neue Zeil 59.

Lesezirkel 1894.

Es gelangten zur Versendung am 6. November 1894:

Reihe I. Phot. Correspondenz Nr. 410. Reihe X. Bull. dell. Soc. fot. it. Nr. 9. 410. XII. British Journal ofPh. 1799. II. Mittheilungen 15. Phot. News 1886. III. 15. Bull. dela Soc. Franc. 19. VIII. Rundschau 11. XIII. Phot. Times 683. X. Bull. de l'Ass. Belge 10. PAmateur Photogr. 37. Revue de Photogr. 9.

Unlauterer Wettbewerb.

In Braunschweig fand kürzlich eine Conferenz verschiedener Handels- kammern statt, welche über den unlauteren Wettbewerb sprach. Nach der Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker wurde hierbei eine Resolution des folgenden Wortlauts abgefasst:

Treu und Glauben ist die Grundlage für Handel und Gewerbe, auf der allein sie zum eigenen und zum Wohle der Gesammtheit bestehen nnd sich entwickeln können. Bei der Bearbeitung der Frage des unlauteren Wettbewerbes haben die Handelskammern zu ihrem tiefsten Bedauern erkennen können, dass die Klagen über Unlauterkeit in Handel und Ge- werbe durchaus berechtigt sind, dass, um Treu und Glauben wieder zur Geltung zu bringen, es unbedingt nothwendig erscheint, energisch gegen die Unlauterkeit einzuschreiten. Die Selbsthilfe des ebrlichen Handels und Gewerbes, deren Gedeihen heute bereits mannigfach beeinträchtigt ist, reicht allein nicht aus, des unlauteren Wettbewerbes sich zu erwehren, und wir begrüssen das von der Reichsregierung in Aussicht gestellte Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes mit bssonderem Danke und aufrichtiger Freude.

Auch im Photographengewerbe wird vielfach darüber geklagt, dass sowohl Fabrikanten wie Händler durch Uebertreiben und verlockende Anpreisungen dem kaufenden Theile gegenüber sich eines uplauteren Wettbewerbes schuldig machen. Wir brauchen nur darauf binzuweisen, wie man häufig Bekannt- machungen findet, die anscheinend sachverständige Empfehlungen über einen Gegenstand bringen und in Wirklichkeit nur schreiende Reclamen für bestimmte Fabrikate sind, die dann häufig eine Empfehlung gar nicht verdienen. Auf der anderen Seite nimmt man auch wabr, dass Photographen und Atelierbesitzer dem Publikum gegenüber in ibren Anpreisungen nicht bei dem Maasse Reclame bleiben, das man füglich überall verantworten kann. Es bleibt sich bei dieser Art von Reclame gleichgiltig, ob dieselbe öffentlich auftritt oder in ganz ver- steckter Weisse ihre Zwecke verfolgt. Wir wollen auch hier nicht davon reden, wie die Reclame der Bongeschäfte oder, was ja bei den grössten Photographen der Welt vorkommt, die durchBratenbarden gehandhabt wird, sondern wic sprechen nur gegen marktschreierische Anzeigen, wie z. B. solche, die sich mit der Ankündigung farbiger Phothographieen befassen und dem Publikum somit die falsche Thatsache vorspiegeln, als würde mittels der Camera direct ein farbiges Bild erzeugt ähnlicher anderer Anpreisungen nicht zu gedenkeu. Es ist aber nicht nur diese Art des unlauteren Wettbewerbes, gegen die sich die Conferrenz der Handelskammern wendet; unter ihren Beschlüssen findet sich vielmehr auch ein Antrag der Handelskammer in Hildesheim, der mit folgender Fassung angenommen wurde:

l. Als eine besonders bedauerliche Beihilfe zu sch din elhat er Reelamo ist diejemie zu erachten, welche im redactionellen Theil und unter dem Redactionsstrich im Hauptthei periodischer Zeitschriften getrieben wird. Derartige, unter Verautwortlichkeit der Redaction geübte Reclame, wie Anpreisung eines Actienunternehmens, günstige Beurtheilung von Fonds