9. uaa
len es
ets lag uw ſe eidens vom 3) aAnuar und R Neiteren fetzar ar bieht ens neiden Vollhu
—= — ———
—
— ——
do eile Luanu delnsäme wüüi re friedlieht e
der Cougre& u alle diese Fthau r Leitung Dan uos aufriettig i
Keiten für dt l
dügen dem Balſe
dutgegen.
Vorstaud V .Th. Haake, lirender debritü
Deutseben Ptu
1,
an del berathes
——
———
— —
— —
Nr. 57. Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 357
Brand ist, und es wird dieser unser Standpunkt wohl durch das im Folgenden
Gesagte gerechtfertigt.
Die erste Notiz behauptet, dass Miss Carol von dem Gerichtsvollzieher auf
dem Bahnhof belästigt worden sei und dass im Auftrage des Herrn Brand
ihre Effecten mit Beschlag belegt worden wären, bis dass sie 800 Mk. deponirt
hätte. Hiervon kann absolut keine Rede sein. Der Gerichtsvollzieher hat ledig- lich auf Wunsch dieser Dame ihr den Pfändungsbeschluss auf dem Bahnhofe zugestellt, nachdem sie schon zuvor auf Schloss Fantaisie den Betrag deponirt hatte. Der dabei genannte Commerzienrath v. Gross ist aber weder herbeigerufen noch überhaupt bei der Deponirung anwesend gewesen.
Was nun die Aufnahmen betrifft, so bestellte Fräulein Carol sechs ver- sehiedene Aufnahmen auf Platte 30:40 em; es waren das zwei Architekturen und vier Landschaftsaufnahmen, die von Herrn Brand an drei Tagen zu ver- schiedenen Zeiten, früh und abends, ausgeführt werden mussten. Der preis für diese sechs Aufnahmen, zu welchen in Folge der Ungunst des Wetters sechzehn Platten gebraucht werden mussten, ist für jede dieser Aufnahmen nebst je einem Abdrucke auf je 40 Mk. festgestellt. Nach diesen Bildern bestellte dann die Miss Carol je fünf Abdrücke, die mit je 10 Mk. angesetzt wurden. Es sind diese Preise durchaus keine anormalen, im Gegentheil dürfen sie noch sehr mässig genannt werden, wenn man bedenkt, dass diese Arbeiten während der Wagner- Saison, mithin zu einer Zeit gefertigt werden mussten, in der Herr Brand in seinem Geschäfte so mit Arbeit überhäuft war, dass fast jeden Tag bis 12 oder 1 Uhr gearbeitet werden musste, an zwei Tagen sogar bis 3 und 4 Uhr morgens.
Dabei ist auch die bedeutende Versäumniss, die durch Abwesenheit des Herrn
Brand an drei Tagen entstand, wohl zu beachten. Wir glauben nicht, dass das Verhalten des Herrn Brand zu irgend welchem missbilligenden Urtheile Veranlassung geben kann. In um so eigenthümlicheres Licht wird die Angelegen-
heit aber dadurch gesetzt, dass Fräulein Carol, die an den Bildern nichts aus-
zusetzen hatte, sich weigerte den von Herrn Brand geforderten Preis zu zahlen,
vielmehr ihm eröffnete, sie würde, falls er nicht die Hälfte des Preises streiche,
die Bilder bei ihrer Abreise im Schloss Fantaisie zurücklassen und Herr Brand könne dann sehen, wie er zu seinem Gelde komme. Nichts war natürlicher, dass Herr Brand nach dieser ihm am Montag Abend gemachten Mittheilung noch Vvor der Abreise des Fräulein Carol, die am Dienstag Mittag erfolgte, durch das
Gericht Beschlag zu erwirken suchte. Es zeigte sich jedoch dieses Vorgehen
dadurch als unnöthig, weil Miss Carol bereits den vollen Betrag der Rechnung nebst 160 Mk. Kostenvorschuss vorher deponirt hatte.
Wir hoffen durch diese Darstellung des Thatbestandes auch im Kreise unserer Leser über diese Angelegenheit genügend Klarheit geschafft zu haben und möchten nur noch freundlichst bitten, dass die werthen Leser überall, wo es ihnen mög- lich ist, Sorge tragen wollen, dass diese Berichtigung in den Zeitungen, welche gegentheilige Bemerkungen gebracht hatten, aufgenommen wird.
Ueber Projections-Apparate.
Eine Studie von Bruno Meyer, Berlin. Nachdruck verboten!
(Fortsetzung.) Hierbei ist angenommen, dass die Vergrösserung dieselbe— auf das 2 fache— geblieben ist. Sollte sie indessen auch, wie bei dem Gebrauche
derselben Beleuchtung an derselben Stelle und namentlich bei der Benutzung verschiedener Bildgrössen durch einander wohl eher vorauszusetzen, dasselbe absolute Maass der Wandbilder ergeben(wobei, da die Bildwände— gleich dem normalen Glasbilder-Formate— meist quadratisch genommen zu werden pflegen, nicht von der Diagonale als grösster Dimension, sondern von der Länge des Glasbildes von 824 11 cm ausgegangen werden muss), also auf das 16 fache zurückgehen, so würden sich auch die Verhältnisse nur ganz unerheb- lich verändern(wesentlich nur der Abstand des Apparates von der Bildwand — bis zur Blende gerechnet—, der von 390 em auf 255 cm sich vermindern würde). Objectiv und Glasbild rücken nämlich nur um ca. 3 mm mehr aus


