Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 34.
literatur mit Inbegriff der Anzeigen liest, wird bemerkt haben, dass die Meinung, ein Objectiv könne lichtstark und zugleich tiefzeichnend sein, aus vielen Köpfen immer noch nicht ausgerottet ist. Aus optisch mathematischen Gründen lassen sich beide Eigenschaften in einem Objective nicht vereinigen, und aus dissem Grunde arbeiten die Anastigmate auch nicht tiefer als andere Objective gleicher Brennweite und Lichtkraft. Da aber die Anastigmate wesent- lich mehr in die Breite scharf arbeiten, so ist klar, dass bei Gruppen seitlich zurückstehende Personen auch schärfer oder, besser gesagt, weniger unscharf kommen als dies bei anderen Objectiven der Fall ist. Die grössere Tiefen- zeichnung ist also nur scheinbar und kommt auf Rechnung der grösseren Schärfe nach dem Plattenrande. In Wirklichkeit kann grössere Tiefe nur bei verringertem Oeffnungswinkel und verkürzter Brennweite erreicht werden. Im umgekehrten Falle wird immer die Tiefe abnehmen.
Aus vorstehenden Betrachtungen geht hervor, dass die Anastigmate ganz vorzügliche Objective, man könnte sagen Universal-Objective, sind, welebe sich sehr verbreiten werden, weil sie für viele Fälle bisher Unerreichtes leisten, dass aber auch unsere alten Portraitobjective noch ihren Werth behalten werden und vorlàufig noch lange nicht die Aussicht haben, in die Rumpelkammer zu kommen.
Das Verzollen lichtempfindlicher Gegenstände.
In unserer Nr. 31 brachten wir eine Notiz über dieses Thema und bezogen uns auf ein Rundschreiben des Herrn Hans Klepp. In der soeben erschienenen Nr. 10 der„Photographischen Mittheilungen“ berichtet nun Herr Klepp über den Erfolg seines Circulars und hat auch wirklich drei Firmen zusammen- gebracht, die sich mit der fraglichen Zollangelegenheit beschäftigen; darunter jst die Firma Hüttig& Sohn in Dresden, welche selbst erklärt, dass der betr. Zollbeamte den Schaden, den er durch seine eigene Unvorsichtigkeit ange- richtet hatte, aus seiner Tasche bezahlen musste. Wir würden auf dieses Elaborat keine weitere Rücksicht nehmen, wenn Herr Klepp nicht so naiv wäre, uns vorzuwerfen, dass wir auffälligerweise seine Auseinandersetzung, die ja eine ausserordentlich werthvolle Grundlage für den Photographen-Congress wäre, nicht aufgenommen hätten.
Aber Herr Klepp, wissen Sie den nicht, dass die Redaction der Deutschen Photographen-Zeitung an dem Congress, der einberufen ist, sich durchaus nicht betheiligt? Wie können Sie denn da verlangen, dass wir uns zum Abdruck eines Artikels verstehen, welcher sich nicht nur mit dem Congress beschäftigt, sondern sogar demselben Fragen unterbreitet? Aber nichtsdestoweniger baben wir den Gegenstand, weil er auch uns wichtig erschien, behandelt; selbstver- ständlich aber, nicht, wie Herr Hans Klepp glaubt—„unglaublich aber wahr“— hat man bei solchen Anschuldigungen, namentlich wenn sie von gänz- lich unbekannten Leuten kommen, sich auch an die Gegenpartei zu wenden und deren Meinung zu hören. Das ist geschehen! Wir haben nicht das Zollamt um Auskunft über einen einzigen Fall gehört, sondern wir haben gefragt, wie die Bestimmungen lauten, nach denen gehandelt wird, und bierauf haben wir die ausführliche Antwort bekommen. Wozu immer nach Staatshilfe rufen, wenn man sich selbst helfen kann; das ist ein ganz verkehrter Weg. Gerade Herr Klepp will ja auch dadurch, dass er die Angelegenheit vor ein grosses Forum bringt, Abhilfe schaffen, doch scheint uns verkehrt, diese Abhilfe durch irgendwelche gesetzgeberische Maassnahmen, wie sie Herr Klepp wohl wünschen möchte, zu erreichen. Man hält sich einfach an die bezüglichen Bestimmungen und lässt sich den Schaden erstatten, wie das Beispiel des Herrn Hüttig zeigt.


