Jahrgang 
1894
Seite
290
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Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 31.

FEine weitere Auskunft vermögen wir ohne näbere Mittheilung, worauf V sich die Zuschrift des auch uns völlig unbekannten Herrn Hans kKlepp 17 V bezieht, nicht zu ertheilen. ¹ lan

Königliches Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände. 15 An gez. Müller.

Herrn K. Schwier, Wohlgeboren,

Weimar. achricht nicht begnügt, sondern auch an direct 1

Wir haben uns mit dieser N Betheiligte geschrieben, namentlich an eine grössere Handlung photographischer WMas

Artikel, die in früheren Jabren, als sie noch nicht selbst sich mit der Fabri- h ſ Kation von Trockenplatten abgab, unseres Wissens häufig aus dem Auslande fn Trockenplatten bezog. Von dort erbielten wir die Auskunft, dass der betr. hhan Firma dje derzeitigen Verhältnisse nicht bekannt seien, dass nach ihrer In- hſe

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formation jedoch eine Dunkelkammer auf dem Packhofe in Berlin vorhanden sei. Hinzugefügt wird, dass sich die Firma, als sie früher vom Auslande Platten bekam, eine eigene Dunkelkammerlaterne auf dem Packhofe hielt und dass die Platten bei dem Lichte dieser Dunkelkammerlaterne in einem voll- l rüte ständig dunkeln Raume revidirt wurden.

Wenn wir auch der Ansicht sind, dass Vorkommnisse, die nach Aussage des Herrn Hans Klepp geschehen sind und mit grossem Verderben der Platten geendet haben, thunlichst zu vermeiden sein dürften, so ist doch nicht 2zu ver- langen, dass die Zollbeamten, die ja Waaren aus allen möglichen Kategorieen ſele des Handels zu untersuchen haben, für die verschiedenen Gegenstände die re Fachkenntniss besitzen sollen, welche für eine gute Bebandlung der Sachen nothwendig erscheint. Es ist unbillig ein solches Verlangen zu stellen und M helt da nach der Auskunft des Königlichen Hauptsteueramtes der Empfänger bei Wf der Zollrevision stets zugegen sein oder sich durch einen Sachverständigen ver- treten lassen kann, so dürfte es wohl genügen, wenn von Seiten des Empfängers h selbst auf die Zollrevision Rücksicht genommen würde und Uebelständen durch Wüfmntu vorberige Anmeldung, wie sie das Königliche Hauptsteueramt als nothwendig 4o ham bezeichnet, vorgebeugt würde. e sai

Es scheint uns in diesem Falle die Sache ungefähr gerade so Zu der Pean liegen, als wie bei dem photographischen Schutzgesetz. Es ist ja bekannt, la hi dass Jeder Betroffene über den ungenügenden Schutz klagt und trotzdem ſepä kommen täglich Fälle vor, in denen solche Leute es nicht für nöthig halten, it pahe durch eigenes Eingreifen den Bildern wenigstens den kurzen Schutz von fün ſ Jahren angedeihen zu lassen. Denn fast regelmässig stellt sich bei solchen Klagen heraus, dass der betreffende Photograph vergessen bat, wenn auch nicht Namen und Wohnort, so doch bestimmt die Jahreszahl der Aufnahme auf der Phboto- graphie anzubringen. Dadurch ist ja natürlich von seiner Seite gar nichts für den Schutz gethan und es wäre widersinnig gleich hierfür den Staat oder das Gesetz verantwortlich zu machen. Denn in gleicher Weise schreibt 2. B. auch Mpadn

dass Jeder, der einen Gegenstand patentirt hat; des TfRüièlhu, d, wenn er auf dem betr. Gegenstand die vor- eri

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Eine Studie von Bruno Meyer, Berlin.

Vor mehr als anderthalb Jahren hatte ich die Absicht, in einem kleinen Vorworte zu einem Preisverzeichnisse von Projections-Apparaten recht kur⸗z diejenigen Erläuterungen zusammenzustellen, welche erfahrungsmässig 14 beinahe jedesmal zu geben sind, bevor ein ernsthafter Auftrag zu Staude kommt. Unter einem ernsthaften Auftrage verstehe ich einen solchen, bei b dem es sich um die Befriedigung eines Unterrichtsbedürfnisses oder um die 40 Anforderungen zͤffentlicher Demonstrationen handelt. Sehr bald aber erkannte V ich hierbei zweierlei: erstens, dass es auch für alle sonstigen Interessenten erun Projectionskunst vortheilhaft und wünschenswerth ist, zu wissen, um was m es sich handelt, und was unter geeigneten Umständen geleistet werden kann, i qamit allmählich auch die reine Liebhaberei auf eine höhere St.

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