Jahrgang 
1894
Seite
289
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Deutsche Photographen-Zeitung 1894

Deutscher Photographen-Ver

Als neue Mitglieder sind angemeldet:

Herr Paul Eberhard, Photograph, Crossen(Oder).

Herr Felix Schubert, Photograph, Marburg(Hessen).

Als neue Mitglieder waren angemeldet:

Herr Edmund Jelussich, Photograph, Abbazia.

Herr Arthur Schwarz, Mitinhaber der»Neuen Photographischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin-Schöneberg, Hauptstrasse 7a.

Herr Emil Sohl, akadem. Portraitzeichner und Photograph, Maastricht.

Als neue Mitglieder sind aufgenommen(angemeldet in Nr. 29 u. 30):

lerr W. Klemm, Photograph, Schw.-Hall, Ackeranlagen.

lHlerr Wilhelm Winter, i. Fa. Wilhelm&

Wien III, Reisnerstr. 11 a.

I.

Lesezirkel 1894.

Es gelangten zur Versendung am 31. Juli 1894:

Reihe X. Moniteur de la Phot. Nr. 13. Reihe XIII. Phot. Times Nr. 669. XII. British Journal of Ph. 1785. b Americ. Amat. Phot. 7. XII. Phot. News 1872. XIV. Beretninger 7.

Auf Grund des§ 8 derBestimmungen zur Verleihung von Diplomen und Medaillen an photographische Mitarbeiter hat Herr Ernst v. Heyman, Hofphotograph in Bremen

Fräul. Anna Marie Adeline Brügisch aus Bremen, Empfangsdame

und I. Retoucheuse, seit 23. Februar 1889 in seinem Geschäfte thätig, zu einer Auszeichnung vorgeschlagen.

Hiermit sind die Anmeldungen für die Wanderversammlung in Frank-

furt a. M. geschlossen.

Das Verzollen lichtempfindlicher Gegenstände.

nisse in schrecklicher Weise gang und gäbe wären. Die von dem Haupt- Berlin, den 21. Juli 1894.

Auf die gefällige Anfrage vom 18. d. M. erwidern wir Euer Wohl- geboren ergebenst, dass photographische Trockenplatten gleich allen übrigen Waaren beim Eingange aus dem Auslande der zollamtlichen Abfertigung unterliegen, indessen wegen ihrer Lichtempfindlichkeit nur

in einer Dunkelkammer bei rothem Lichte revidirt werden. Sofern 1 die Empfänger eine Laterne mit rothem Licht mit zur Stelle bringen, kann diese Revision bei jeder Zollstelle vorgenommen werden, anderen Falls muss die Waare dem hiesigen Packhofe überwiesen werden, der mit einer solchen Laterne ausgerüstet ist.

Voraussetzung ist natürlich stets, dass die Beamten vor Beginn der Revision seitens der Empfänger in irgend

einer Weise auf die Lichtempfindlichkeit der Waare auf- merksam gemacht werden.

22989

M. L. Winter, Vergrösserungs-Anstalt,