Jahrgang 
1894
Seite
250
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250 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 256.

gleichsgegenstände durch die Photographie in der äusseren Form so viel als möglich gleich zu machen. Sehr wichtig ist es jedoch, dass man die Auf. nahme der Scbriften so viel als möglich vergrössert photographiren kann, da hierdurch die Arbeit noch mehr erleichtert und gesichert wird. Zunächst ist es anstrengend, kleine Buchstabenformen lange Zeit anzusehen, bei Vergrösse- rungen strengt dies weit weniger an, dann aber wird jedes Detail der Sehritft, wie Zittern, Anhalten, neues Eintauchen der Feder, nochmaliges Nachzieben etc., hundertmal deutlicher, was sehr von Wichtigkeit ist: der solchergestalt aus der vergrösserten Photographie gezogene Sebluss kann viel bequemer er- wiesen werden.

Noch wichtiger ist das Photographiren bei Verfälschung von Schriftstücken. Wenn an der Schrift radirt ist, oder mit anderer Tinte und Feder geändert, wenn sie mit Chemikalien behandelt oder auf andere Weise verfälscht ist, So kann die Photographie manchmal in Fällen, in denen Chemie und Mikroskop den Dienst versagen, von Nutzen sein. Nach dieser Richtung haben Gobert in Paris, Jeserich in Berlin und Eder in Wien bahnbrechend gewirkt, der Letzt- genannte konnte sogar durch eine besondere zweckmässige Bebandlung(scharfe Beleuchtung, Expositionswahl ete.) ein Schriftstück lesbar machen, das zuerst radirt und dann mit Tinte übergossen war, und Dr. Bein in Berliu ver- mochte auf photographischem Wege mit Sicherheit zu beweisen, ob auf einer UÜrkunde ein Stempel aufgedruckt gewesen war oder nicht. Von sehr hoher Bedeutung ist es, dass man auf Photographieen von verkohlten und zusammen- gerollten, zerkauten und verwitterten Papieren manchmal Vieles, das allen anderen Entzifferungsversuchen widerstanden hatte, gut lesen kann. Ja, selbst nicht vorhandene Schrift kann solchergestalt lesbar gemacht werden, wenn z. B. auf einer Unterlage oder in einem Notizbuch geschrieben ist, so kann auf der Unterlage oder auf den folgenden Blattseiten des Notizbuches so viel durchgedruckt sein, dass eine Photographie derselben den Inbalt des Ge- schriebenen deutlich wiedergiebt. Für eine derartige Arbeit taugt aber der gewöhnliche Photograph nicht, es muss die äusserste Sorgsamkeit angewendet werden, wie sie nur der wissenschaftlich gebildete Photograpb anzuwenden im Stande ist.

Soleb ein Photograph kann auch in depjenigen Fällen belfen, in denen es sich um wichtige Entzifferungen bandelt, namentlich, wenn man nur vermuthet, dass auf einem Papier scheinbar unschuldigen Inhalts gewisse Durchstreichungen gemacht oder Tintensorten, die man nicht kennt, gebraucht worden sind, viel- leicht sehen diese Dinge dann auf der Photographie anders aus.

Besonders interessant ist es, die Photographie zur Nachweisung von Ver- fälschungen bei Kunstartikeln anzuwenden. Wenn Bilder, Möbel, Stoffe, Gravüren etc., von denen man vermuthet, dass ein Theil echt und ein auderer gefälscht ist, natürlich von allen Seiten, in verschiedener Beleuchtung etc. pho- tographirt werden, dann kann es mindestens geschehen, dass das Gefälschte vollkommen deutlich zum Vorschein tritt. Das neu Hinzugefügte hat uun scheinbar dieselben Farben, denselben Ton wie das echte Alte, und so erscheint das Neue auf der Photographie anders als das Alte, in wichtigen derartigen Fällen versäume man nicht, zu versuchen, ob auch hier nicht die photogra- phische Linse ihren schnellen Blick beweist.

Die grössten Hoffnungen baue ich auf das Photographiren latenter rotber Spuren, wobei wir von der bekannten Geschichte der Frau mit Flecken, die einige Tage vorher, ebe sie die Pocken bekam, photograpbirt wurde, und wo auf dem Bilde die damals latent vorhandenen rothen Flecken, obgleich für das Auge noch verborgen, deutlich sichtbar waren, ausgehen. Ebenso können wir auch annebmen, dass unbedeutende Spuren wie Würgen, Drücken, Stossen, Kratzen etc. für das Auge vielleicht nicht sichtbar sind, aber zum Vorsehein treten, wenn der betreffende Theil des Körpers photographirt wird. Gerade solche unbedeutenden Spuren(sowohl an dem Körper des Angegriffenen wie an dem des Angreifers) können für den Criminalrichter von grossem Gewiebt sein, da es sich manchmal nicht darum handelt, grosse Misshandlungen nach- zuweisen, sondern es nur von Bedeutung ist, festzustellen, dass Spuren des Angriffes vorhanden waren. Derartige Feststellungen können noch nach au-