Jahrgang 
1894
Seite
241
Einzelbild herunterladen

1

9 ſedergich 1 hler medeuxsi, rt erdlirt aas 2 aus ter denteen n t Vneadla brotessot N. d der 1d9 hiel ier piotgni

d Weun 2. J. en

eh ihm die an

4 1 .

deht und dit u den Desehauer hh

9

1

ehste Hand uud en Gésetrel de h e Bäode müxa dehen hat Set äl Hände geeth gas * Phetognpit u wehr do kütthn vir eine ſerheens

b gauz fiedäg u-

6

1

1

se ein Licberä- 1

de 2. B. lüeibh jem DlosselAiel

Poder die Aual t das, WäS l ſt 3 An 1 31

9 1

ergessel vik wiedengedel, Wiedergäbn

3

88

Nr. 25. Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 241

platten läuft, von unten, und somit dureh das Glas, als Momentphotographie aufnimmt.

II. Praktische Momente.

Wenn wir im Allgemeinen fragen, was der Jurist für seine praktischen Endzwecke photographiren lassen soll, so lautet die Antwort:Alles, was in dem Bilde erhalten bleiben muss, Alles, was in dem Bilde einen neuen Stand- punkt für die Beobachtung abgiebt und Alles, wodurch das Bild weitere Schritte vorwärts ermöglichen kann. DiePhotographie, sagt Dr. Jeserich liefert absolut objectiv, stets vertrauenswürdig ein bleibendes Beweismaterial und Dr. H. W. Vogel neunt siedas neue Netzgewebe des Untersuchungs- richters. Zablreiche Richter wissen den Werth photographischer Aufnahmen zu schätzen, und so finden wir sehr oft Acten mit Photographieen belegt, die den ganzen Befund deutlicher darstellen, als dieses ellenlange Beschreibungen zu tbun vermöchten; in vielen Fällen wird bereits jetzt der Berufsphotograph

in Anspruch genommen, und wichtige Strafsachen, in denen der wissenschaft-

liche Photograph unterrichtend und helfend auftreten muss, stehen nicht ver- einzelt da. Wir wissen, dass schon die Wiedergabe im Lichtbilde den Zustand anders darstellt und somit zu neuen Combinationen Anlass giebt; wir wollen immer photographiren, sobald wir bei einem vom strafrechtlichen Gesichtspunkt wichtigen Befunde das Gefühl haben:Daraus muss etwas zu finden sein, wenn wir nur erst den richtigen Standpunkt hätten. Diesen gerade aber giebt die Pbotographie uns, und giebt sie uns denselben nicht, so giebt sie ihn

einem Anderen, den man später die Photographie kann sehen lassen, was

mit dem Zustand(Befund) selbst nicht mehr möglich ist. Endlich wissen wir auch, dass es nicht genügend ist, von einem wichtigen Befunde nur eine Aufnahme zu machen; heute wissen wir auch noch nicht, welche Seite etwas Wichtiges wiedergiebt; wir nehmen alle Seiten auf, und nach Wochen, wenn der Vorgang aufgehellt ist, werden wir dem Umstande danken, dass wir den Befund zum Wenigsten von derjenigen Seite aufgenommen haben, die uns nun maassgebend zu sein scheint.

Wenn wir zu den einzelnen Fällen übergehen, in denen die Photographie uns von Nutzen sein kann, so können wir diese in verschiedene Gruppen eintheilen.

Prüfen wir die folgenden: a) Photographieen allein als Abbildungen.

Es kann stets wiehtig und zweckmässig sein, wenn der Befund des That- ortes bei Diebstahl, Raubanfall, Mord, Brandstiftung, Kindesaussetzung, Un- glücksfällen, Explosionen, Einsturz etc. aufgenommen wird. Hierbei wird man in den meisten Fällen eine allgemeine Aufnahme und eine aus mehreren bestehende Detailaufnahme machen müssen. So z. B. bei einem Morde: Auf- nahme des ganzen Befundes(des Weges, der Strasse, des Zimmers etc., wo das Verbrechen begangen wurde) und dann: Aufnehmen der Lage des Todten, möglichst auch wieder mit Details(Faust, die einen Büschel Haare festhält, Hals mit Schnittwunde etc.). Ebenso wird man bei einer Brandstiftung eine Hauptaufnahme(vielleicht von verschiedenen Seiten) machen und solche, die den Punkt, wo das Feuer ausgebrochen ist, die Stelle, wo Jemand verbrannt ete., genau wiedergeben. Und so wird es auf dem Thatplatz jedes grösseren Verbrechens, jedes grösseren Unglücks sein: dass und was photographirt werden muss, weiss jeder Untersuchungsrichter, doch dass er den Photographen so schnell als möglich kommen lassen muss, das weiss er nicht..

Auch kann es von Wichtigkeit sein, wenn Wunden, von denen man nicht weiss, wodurch sie verursacht wurden, Fussspuren, die nicht gezeichnet werden können, bevor sie verwischt sind, Blutspuren, bei denen Form und Richtung der Tropfen und Spritzen von Bedeutung sind, Schussspuren, die zur Aufklä rung über den Standpunkt des Schützen dienen können, Abdrücke von blatigen oder schmutzigen Händen und Dutzenden ähnlichen Momenten photo- graphirt werden. Im Augenblick des Auffindens derselben kann vielleicht, nichts aus ihnen geschlossen werden; später kann manchmal aus ihnen allein ein Schluss gezogen werden, wenn sie wenigstens im Bilde aufbewahrt sind.

õ