Jahrgang 
1894
Seite
239
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Nr. 25.

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Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 239

Die Photographie hat ihre Grundlagen zahlreichen Wissenschaften und Künsten entlehnt, aber was sie entlehnt hat, das hat die lichtgeborene Kunst beinahe sämmtlichen Wissenschaften und Künsten mit überreichen Wucherzinsen zurück- gezablt, und es ist nicht abzusehen, was sie noch auf allen Gebieten des mensch- jichen Wissens und Könnens leisten wird. Betrachtet man die Sache näher, so kann es uns beinahe scheinen, als ob die Rechtspflege recht wenig von der Photographie abbekommen hat, der Vorwurf trifft aber nicht diese, sondern die Rechtspflege, die es bis jetzt zu sehr versäumte, den Photographen mit jhren Bedürfnissen bekaunt zu machen und seine Hilfe zu beanspruchen. Dies scheint gleichwohl sehr begreiflich, denn der Berufsphotograph schenkt den Anforderungen des Untersuchungsrichters keine Beachtung, der Amateur, der jhm vielleicht gern behilflich wäre, weiss nicht, worauf es Jenem ankommt, der Richter aber selbst ist doch schon einer der vielbeschäftigtsten Menschen und hat deswegen keine Zeit, sollte ihn die Kunst auch noch so sehr inter- essiren, Amateurphotograph zu werden. lch empfinde dies am besten an mir selbst; ich beschäftige mich theoretisch mit der Photographie und lese Lehrbücher und Zeitschriften über dieselbe, doch um Amateurphotograph zu werden, hatte ich trotz all meines Strebens noch nicht Zeit.

Die folgenden Regeln bezwecken nun eine Berührung zwischen Photo- graph und Strafrichter zu Stande zu bringen und vor allen Dingen dem Ersteren zu sagen, welcher Hilfe der Letztere bedarf. Ich lasse daber eine Anzabl von Fälleu folgen, die das Gesagte erläutern mögen, und die in meinemHand- buch für Untersuchungsrichter ete., das ich für den vor einiger Zeit in Wien abgehalteuen Cursus gebraucht habe, hier und da zerstreut enthalten sind.

Wir theilten die Pbotographie für unsere Zwecke in theoretische und praktische Anwendung.

Theoretische Momente.

Derartige kenne ich nur wenige, die für uns aber desto belangreicher sind. In erster Linie war es die Photographie und wohl die Momentphoto- graphie, die uns über sichere Grundlagen des Lebens unterrichtet hat; unsere ganze Arbeit im Richteramte besteht grösstentheils in der Ausnutzung Dessen, was die Zeugen, von deren wahrheitsgemässer Aussage das Wohl und Wehe des Angeschuldigten abhängt, wahrgenommen baben. Wir Juristen können nun oft die Beobachtung machen; dass gewisse Geschehnisse, die sich so rasch abspielen, durch die verschiedenen Zuschauer ganz verschieden geschildert werden, ohne dass wir wussten, ob Lüge, irrige Anschauung oder etwas An- deres diese Abweichungen verursachen. Ich glaube, dass uns die bekannte Geschichte der Darstellung des galoppirenden Pferdes mittels der Momentphoto- graphie die richtige Erklärung giebt. Wir wissen, dass solch eine Photogra- phie uns Haltungen des Pferdes zu sehen giebt, die wir früher noch nie wahrgenommen haben, so dass auch der Maler ein galoppirendes Pferd ganz anders zeichnet, als wir auf einigen Posen der Momentphotographie zu seben bekamen. Das erklärt sich dadurch, dass wir langsamer sehen, als wie der photographische Apparat, dass wir desbalb in einigen Wahrnehmungsaugen- bliecken eine Anzahl Haltungen des Pferdes zusammenfassen und daraus ein Combinationsbild machen, das wir scheinbar für ein Momentbild ansehen. Dies geschieht nun jedes Mal, wenn wir ein rasch verlaufendes Ereigniss mit ansehen; zweifellos kann aber einerseits die Combination verschieden aus- fallen, und andererseits müssen verschiedene Combinationen auch verschiedene Bilder liefern. Deuken wir uns, dass ein schnell verlaufender Vorfall aus den einzelnen Momenten a, b, e, d, e, f, g, h, i, k, l, m besteht, die alle so kurze Zeitdauer haben, dass sie einzeln durch das mepschliche Auge nicht wahrge- nommen werden können. Jeder Zuschauer soll dann mehrere Momente zu- sammenfassen, und diese Zusammenfassung soll dann im Stande sein, ihm eine Darstellung, ein Bild zu geben. Dies Zusammenfassen wird jedoch ganz verschieden gesehehen, der sehnell Fassende gruppirt z. B. ab ed etf gh, der langsam Fassende. B. abed fghik u. s. w. Ferner hat der Eine vom Anbeginn an zugesehen und combinirt abe def ghi klm, der Zweite hat einen Augenbliek später zuzuseben angefangen und combinirt bed egh efg hik; bei einem Dritten fallen einige Momente weg und