Jahrgang 
1894
Seite
238
Einzelbild herunterladen

ͤͤ8ͤͤöͤöͤͤͤoͤöͤͤöͤͤöͤö

238 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 25.

Die Antwort, welche wir darauf gegeben haben, lautet wie folgt: An Herrn J. C. Schaarwächter, Hofphotograph, ersten Vorsitzenden des Photogr. Vereins zu Berlin.

Ihre werthe Zuschrift vom 7. d. Mts. ist mir zugegangen. Ihrem Wunsche, unter den Mitgliedern des Deutschen Photographen-Vereins für den von Ihnen geplanten Unterstützungsverband zu wirken, stehen aber gerechte Bedenken entgegen. Ich störe damit die Kreise unseres eigenen Vereines. Gestatten Sie mir eine kurze Motivirung dieser Bedenken, da es nach meiner Auffassung überaus schwierig ist, in dieser Frage das Richtige zu treffeu. Wir arbeiten in unserem Verein bereits seit 10 Jahren in dieser Sache.

Nach meinem Dafürhalten kann es nur zweierlei Arten von Beihilfe geben.

Die erstere Art umfasst reine Unterstützungen, auf die Jeder Au- spruch hat. Hier kann von Erwerbung einer Mitgliedschaft keine Rede sein, die Beiträge werden ohne Ausweis einer Mitgliedschaft gezablt und zwar aus einem Fonds, der durch freiwillige Beiträge zusammenkommt. Einen solchen Fonds besitzt aber der Deutsche Photographen-Verein, wie das Ihnen als Mit- glied desselben bekannt sein muss, unter dem NamenUnterstützungs- fonds des Deutschen Photographen-Vereinst. Er gewährt nach Lage der Sache an Principale oder Gebilfen, an Mitglieder oder Niehtmitglieder des D. Ph.-V. grössere oder kleinere Unterstützungen.

Die zweite Art darf man wepiger als Unterstützung bezeichnen, viel- mehr dürfte dieser Art etwa die Bezeichnung Hilfscasse zukommen. Hier müssen bestimmte Beiträge gezahlt werden, jedes Mitglied bat dann aber ein Recht zur Inanspruchnahme für gewisse Fälle, ohne erst sich eine solche Unterstützung durch Vertrauensmänner oder dergl.gewähren zu lassen. lch habe s. Ztg. in Nr. 44 der D. Ph.-Ztg. 1892, S. 382, das Princip derartiger Cassen genau erörtert.

Ihre projectirte Casse nimmt von beiden Arten etwas, und nimmt dadurch eine Form an, die mir volkswirthschaftlich unzweckmässig erscheint.

Ihrem Wansche, eine Liste unter den MNitgliedern des Deutschen Photo- graphen-Vereins circuliren zu lassen, würde ich auch abgesehen von meinem persönlichen Bedenken schwerlich willfahren können. Dergleichen lässt sich bei Local-Vereinen, wie bei Ihnen in Berlin, ganz gut an; bei uns aber würde es höchstens bei einer Wanderversammlung möglich sein, und da wird, wie Sie aus jedem Protokoll ersehen, schon für unseren Unterstützungs- fonds gesammelt.

Selbstredend werde ich bei unserer demnächstigen Versammlung Ühbre werthe Zuschbrift zur Vorlage, zunächst beim Vorstande, bringen.

Wenn ich mir noch eins erlauben darf, so wäre es der Hinweis darauf, dass es zur Vermeidung von Verwechselungen vielleicht besser sein dürfte, wenn Sie Ihrem Unterstützungs-Verbande, der doch wohl mehr oder weniger

ein specifisch Berliner sein wird, auch eine dementsprechende Bezeichnung gäben.

Weimar. 15. Juni 1894. Mit vorzüglicher Hochachtung

gez. K. Schwier, Vorsitzender des D. Phot.-V.

Die Photographie im Dienste der Justiz.

Von Dr. Hans Gross te Graz. (Aus der in Amsterdam erscheinenden photographischen ZeitschriftLux. tragen von Berghaus, Major a. D.)

ins Deutsche über- Wenn sich Jemand in einem Fachblatt hören lässt, so verbindet er damit die Absicht, den Lesern etwas Neues zu bieten und sie etwas in ihr Fach Schlagendes zu lehren. Dass dies in dem nachfolgenden Aufsatz jedoch niecht geschehen soll, ist das Neueste und Merkwürdigste an demselben; ich will nicht belehren, sondern belehrt werden, ich will die fachkundigen Leser zum Nachdenken anzuregen suchen, wie die Photographie noch weiter im Interesse der Rechtsprechenden, im allgemeinen Interesse angewendet werden kann.

ℳ1p