Jahrgang 
1894
Seite
172
Einzelbild herunterladen

172 Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 18.

solche Nachfrage nach seinen Bildern hatte er denn doch noch nicht erlebt. Es kamen fortlaufend neue Nachbestellungen und die Bilder waren das ganze Jahr über, wie man zu sagen pflegt, ein gangbarer Artikel geworden. den mau niebht ausgehen lassen durfte. Die betr. Dame wusste natürlich nicht, weleber Beliebtheit sie sich bei dem die öffentlichen Schaufenster der Kunsthandlungen passirenden Publikum erfreute. Sie lobte nur immer den Pbotographen, der sich ihr in der liebenswürdigsten Weise mit all seinen Apparaten zur Ver- fügung gestellt und so hübsche Bilder gefertigt batte, die allgemein die Aner- kennung selbst der gewiegtesten Kenner herausforderten. Eines schönen Tages kam indess das Geheimniss an den Tag und mit ihm der Grund, weshalb jene Bilder sich einer so flotten Nachfrage erfreuten und der Photograph ein 8o gutes Geschäft mit ihnen gemacht hatte. Vor Allem hatte sich der betr. Kunsthändler die Costümbilder ohne Wissen des Photographen von einem ge- übten Maler übermalen lassen. Die Bilder zeigten auf diese Weise die National- costüme in bunten Farben, und dies war der Grund nicht etwa die Beliebt- heit der Persönlichkeit als solche, warum diese Bilder fortlaufend in dessen Laden verlangt und gekauft wurden. Kam der Fasching, so kauften sich die Sebneiderinnen die betreffenden Aufnahmen, um darnach Costüme zu fertigen, oder die Damen aus den ersten Gesellschaftskreisen trugen selbst die Bilder zur Schneiderin, um sich für diesen oder jenen Maskenscberz die Costüme darnach fertigen zu lassen. Kam die Reise und Fremdenverkehrssaison, dann wurden die im Schaufenster ausgestellten Bilder mit Vorliebe von Amerikanern, Engländern und Norddeutschen gekauft und mit nach Hause genommen. Schliess- lich kam der betr. Kunsthändler noch auf die ldee, den Absatz zu steigern dadurch, dass er die Bilder in ein sogen.Trachtenalbum, jedoch ohne Wissen der Künstlerin, aufnahm. Er muss sich wohl selbst gesagt haben, dass dies möglicherweise einen Anstand haben könne, falls etwa dasOriginal, die betr. Dame, mit einem derartigen gewerbsmässigen Vertrieb ihres Bildes sich nicht einverstanden erklären sollte. Indess, zu was erst lang fragen, der Kunsthändler half sich einfach damit, dass er, anstatt die Genehmigung der Dame einzuholen, die Gesichtszüge derselben auf den Bildern etwas stark über- malen liess, sodass nur für Diejenigen, welche die Dame persönlich kannten, die Einreihung derselben in die allgemeine Trachtencollection ersichtlich war. Es ist aber nichts so fein gesponnen, oder übertüncht und übermalt, es kommf doch endlich mal an die Sonnen. So musste denn auch jene Dame, die sich batte photographiren lassen, eines schönen Tages erfahren, dass ihr ausgestelltes Bild bereits zurWaare geworden und nicht der Person halber, sondern ledig- lich der Costüme halber vom Publikum gekauft worden war und auf den Tischen der Schneiderinnen und Ballfeeen zur Faschingszeit und zur Zeit der Winter- Costüm-BälleModel!l stehen musste. Das haätte die Dame denn doch nicht erwartet, als sie sich seiner Zeit photographiren liess und dem betr. Photo- graphen die Erlaubniss gab, ihre Aufnahmen in öffentlichen Schaufenstern aus- stellen zu dürfen. Das Maass der Entrüstung war aber voll, als sie zufällig im Vorübergehen gewahren musste, dass sie, um dem reisenden Pablikum als Erinnerung zu dienen, in einePJrachtencollection gewandert und, jeder Individualität beraubt, durch eine absichtliche Uebermalung, wenn auch nicht bis zur Unkenntlichkeit, so doch in den Gesichtszügen dermaassen entstellt worden war, dass Jeder, der die Dame kannte und deren Bilder womöglich selbst zu Hause besass, kopfschüttelnd an der ausgestellten Trachtencollection vorübergehen musste, falls er die Dame an ihren Rollenbildern erkannt hatte. Es richtete nun der Gemabl der betr. Dame an den Kunst- und Photographieen- händler brieflich die Anfrage, wie er dazu käme, das Bild seiner Frau als Trachtenbild gewerblich zu verwerthen, dazu mit absichtlich durch Ueber- malung entstellten, für nähere Bekannte immerhin aber noch erkennbaren Gesichtszügen. Es stellte sich heraus, dass Kunsthändler und Photograph letzterer in Unkenntniss der Gesetze gemeinsam in geschilderter Weise mit dem Bilde der Dame Geschäfte gemacht hatten. Der Kuusthändler be- hauptete schliesslich, von dem Photographen das Recht zu dieser Verwendungs- und Verwerthungsweise mit dem Negativ käuflich übertragen erhalten zu

haben, daher zum öffentlichen Verkaufe an Jedermann befugt zu sein. Der

Ny. 1

Dame

photo 80

habe,

jn die

von d werde jieber allerle Die g Kunst erwor seiner hesass zelne die B auszu dürfel Frau, rung seiner verstä Schut ehemi verhei Kkaufel dürfen 0ri, und 3 deren und l lfässig Verka Durch aufna einem Reehte Luvic und s weleh Seine

hesass

N betug eines dies Bei B.