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Nr. 17.
* zu warnen, ihre Schaukästen nachts offen zu lassen. n öffentlichen Strassen und Plätzen werden des Nachts noch mit besonderer
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versetzt man einen Schlag und man hat an jeder Schwingung die genaue
Secunde. Der Schlag gegen das Gewicht resp. den Ring muss selbstverständ- lich öfter erneuert werden.
Ueber das„Auswendigzählen“ sei noch bemerkt, dass es viele Fachleute
giebt, welche gut Secunden zählen können. Die Richtigkeit derselben hängt
jedoch davon ab, in welcher Situation man sich befindet. Beginnt man Auf- nahmen zu machen, so ist man ruhig, man zählt richtig, oder eher zu langsam. Steigert sich die Zahl der Aufnahmen bedeutend, so wird man erregt und
zählt zu rasch.
Letzteres trifft häufig zusammen mit vorgerückter Tageszeit, das Lieht wird schwach und man zählt zu rasch. Daher erklären sich an starken Geschäftstagen zum grossen Theil die mangelhaften Resultate.
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Personalien.
Unser Mitglied b Herr G. Greul in Würzburg
wurde von dem Herzog Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha zum Herzogl. Sächs. Hofphotographen ernannt.
Unser Mitglied Herr Robert Kirchner aus Breslau
hat seine Wohnung von dort nach Schweidnitz verlegt. Sein Geschäft ist jetzt Schweidniz, äussere Kirchstrasse 4.
Vermischtes.
Zur Schaukastenfrage.
Einem Münchner Photographen wurden in diesem Winter zehn Schaukästen, welche derselbe nachts nicht geschlossen hielt, nach einander erbrochen und ihres Inhaltes beraubt. In neun Fällen gelang es nicht, die Thäter zu er- wischen. Beim zebnten Fall, der sich in einer zur Nachtzeit noch lebhaft
begangenen Strasse, der Theresienstrasse im Nordtheil, ereignete, gelang es
einem auf seinem Dienstgange befindlichen Schutzmanne, die Thäter zu er-
wischen, als sie gerade mittels eines Instrumentes den Kasten zu erbrechen
versuchten, und, um die Herausnabme der Photographieen zu ermöglichen, einen Stock zwischen Kasten und Kastenfenster eingeklemmt hatten. Man war sehr erstaunt. bei Feststellung der Personalien in den Thätern junge Stu- dirende und einen Reservelieutenants-Aspiranten zu finden, die sich bei Heim- kehr von der Kneipe das Vergnügen machten, die Photographieen hübscher Damen auf diese Weise sich anzueignen. Der Spass wird denselben indess theuer zu stehen kommen, falls ermittelt werden sollte, dass sie auch die in
den anliegenden Strassen ausgebängten Schaukästen des betr. Photographen geplündert baben. Nach rechtlichen Begriffen läge hier kein einfacher sogen. 9 grober Unfug, sondern ein qualificirter Diebstahl oder Diebstahlsversuch un mittels Erbrechens von Behältnissen vor, der empfindlich bestraft wird. Frei- lich leugnen die Thäter die diebische Absicht und bebaupten, die Schaukästen un nur deshalb gewaltsam geöffnet zu haben, weil sie sich den„Jux“ machen unwollten, ihre eigenen Photographieen dort hinein- und öffentlich auszustellen. da Es wird sogar der Abschluss einer Wette mit Anderen in dieser Beziehung behauptet. Diese Ausrede wird denselben aber vor Gericht wenig nützen. dibel Es bricht nicht leicht Jemand des Nachts einen photographischen Schaukasten
auf, wenn er picht auch sich etwas berausnehmen will. Einfache Sachbeschä- digung aus Muthwillen dürfte schwer nachzuweisen sein.
Dieser Fall bietet wieder einmal Veranlassung, die Herrn Photographen Rohheiten auf den
Deutsche Photographen-Zeitung 1894. 3 8 167
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