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Nr. 45. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 367
Es wurde als Befestigungsmittel für die Camera die Whitworths-Schraube Nr. 1(9,5 mm Durchmesser) als Norm ange- nommen. Es ist dies dieselbe Schraube, welche von der„Englisb Society“ schon vor längerer Zeit angenommen wurde.
Für das Anbringen verschiedener Objective an dieselbe Camera wurde der Bajonettverschluss empfohlen, jedoch auf viel- seitigen Widerspruch verworfen, weil, wie es scheint, diese Ver- seblüsse auf die Dauer nicht zuverlässig sind.
Molteni schlägt eine Befestigungsweise vor, welche seine Er- findung ist und allgemeinen Beifall findet.*) Dieses System scheint sehr einfach und practisch verwendbar. Trotzdem wurde die An- fertigung einer Serie von Objectivringen, welche sich ineinander- schrauben lassen, vorgeschlagen. Abgesehen davon, dass diese grosse Anzahl Nessingringe ein beträchtliches Gewicht besitzen, zeigte der erste Versuch mit einer eigens angefertigten Serie, dass sich manche Objective in dieser Weise gar nicht anbringen lassen.
Fernerhin wurde eine Anzahl Objectivbretter als Normalmaasse angenommen, und zwar quadratische Bretter von 8 em, 12 cm und 20 cm im Quadrat. Die drei ersten Grössen würden eine Dicke von 5 mm, die letztere eine solche von 7 mm besitzen.
Um eine Einheit in Plattenformaten herbeizuführen, wurde vorgeschlagen, das Format 18224 als Einheit anzunehmen und die übrigen Formate durch Theilen oder Vervielfältigen dieser Grösse herzustellen. So würde z. B. die halbirte Platte 12218 cm geben. Diese wiederum getheilt, giebt 9 12 cm. Die dem Formate 18224 cm zunächststehende grössere Platte wäre 2436 cm, welche sich in eine platte 12 18 und eine 182 24 cm, oder drei Platten 12218 em zerschneiden lässt. Wir sehen, dass wir hier nur ganz geringen Abweichungen gegenüber den bei uns gangbaren Grössen begegnen. Auf die Eintheilung des Papieres wurde keine Rücksicht genommen. Für Projectionsbilder wurde das Format 8,5 10 cm adoptirt.
Weiterhin schien es von Wichtigkeit, den internationalen Transport lichtempfindlicher Präparate und hauptsächlich den Ver- sandt exponirter, aber unentwickelter Platten möglichst zu erleichtern, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, durch Ungeschicklichkeit der Zoll- beamten kostbare Sendungen und unersetzliche Arbeiten zu zerstören. Es wurde darauf hingewiesen, dass in den meisten Ländern von Seite der Regierungen die nöthigen Schritte schon gethan worden seien, dass hingegen von einer vollkommenen Beseitigung der durch die Zollsysteme den lichtempfindlichen Präparationen erwachsenden Missstände wohl abgesehen werden müsse. Immerbin wird vorgeschlagen, ein inter- nationales Erkennungszeichen für solche Präparationen einzuführen, welches von den Zollbehörden erkannt und respectirt werden müsste. Als solches wurde eine schwarze Sonne auf rothem Grunde vom Congresse angenommen. Ausserdem soll darauf hingewirkt werden, dass die Regierungen, welche noch keine Dunkelkammern an den Zollämtern eingeführt baben, um die Einführung von solchen gebeten würden. Die Etiquette würde in zwei Sprachen folgende Bezeichnung tragen:„Lichtempfindlich. Nur in Gegenwart des Be- stellers zu öffnen.“
—=⸗) Kautlich bei J. Molteni, 44 rue Chateaud'eau, Paris.
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