Jahrgang 
1889
Seite
368
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368 Deutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 45.

Der hierauf besprochene Punkt betreffs des Rechtsschutzes für photographische Erzeugnisse hat insofern weniger inter- nationalen Wertb, als die meisten Staaten in dieser Beziehung ihre Gesetze bereits zur Befriedigung der Photographen aufgestellt haben. In Frankreich jedoch, wo bis beute in dieser Beziehung nichts ge- schehen, ist diese Frage ganz am Platze. Der überaus klare und sachlich sehr durchdachte Rapport des Herrn Perrot de Chaumeux (Advocat am Appellhof und langjähriger Amateurphotograph) gipfelte in dem Wunsche, dass die Erzeugnisse der Photographie von denselben Gesetzen beschützt würden, welche in Bezug auf das künstlerische Eigenthumsrecht aufgestellt sind oder aufgestellt werden könnten. Dieser Vorschlag wurde trotz der Einsprache einzelner Herren, welche lieber den Schutz des Handelsgesetzes vorgezogen hätten, mit grosser Mebrheit angenommen.

Es wurde im Ferneren auf den Unterschied aufmerksam gemacht, welcher besteht zwischen dem Eigenthumsrecht des Negativs und dem Eigenthumsrechte des Bildes, und zwar sei das Negativ Eigenthum des Photographen resp. derjenigen Person, welche das Negativ aus- geführt hat oder durch eine weitere Person hat ausführen lassen, während das Recht der Vervielfältigung durch den Druck dem Eigen- thümer des dargestellten Objectes zusteht.

Als Lichteinheit hat der Congress die von Violle im Jahre 1881 vorgeschlagene und nach ihm benannte Viollesche Einheit an- genommen.

Diese Einheit wird durch ein in höchste Weissglühhitze ge- brachtes Platinblech von 1 cm² Grösse gebildet. Um jedoch eine billigere und zugänglichere Lichtquelle zu haben, wurde die mit essig- saurem Amyl gespeiste und von Heffner-Alteneck vorgescblagene Normallampe als bestes Lichtmaass angenommen und ihre Anwendung im Maskartschen Photometer empfohlen. Es bleibt natürlich übrig, die Lichtstärke der Amyllampe genau in Bezug auf die Viollesche Einheit zu bestimmen.

(Schluss folgt.)

Literatur.

Die Photographie mit Bromsilber-Gelatine und Chlorsilber-Gelatine von Professor Dr. Josef Maria Eder.

(III. Theil des ausführl. Handbuches der Photographie.)

4te, völlig umgearbeitete und vermehrte Auflage von des Ver- fassersTheorie und Praxis der Photographie mit Bromsilber-

ielatine Halle a. S., Verlag von Wilhelm Knapp. 1889. Preis . 10,.

Die rasch vergriffene 3. Auflage des obengenannten Werkes, so- wie die unabänderlich fortschreitenden neuen Entdeckungen, sowohl in der Bereitung und Verarbeitung der Emulsion, als auch in der Entwicklung der Platten, machten eine neue Auflage unbedingt noth- wendig. Man kann mit Recht behaupten, dass das vom Verfasser Gebotene Alles, was vorliegt, vollkommen erschöpfend behandelt.

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