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316 Deutsche Photographen-Zeitung 1889.
Nr. 39.
Der Vorsitzende erläutert verschiedene nach dieser Richtung hin vorgekommene Fälle, welche zeigen, dass das Schutzgesetz entschie- den einer Aenderung bedarf und stellt den Antrag, dass die Ver- sammlung dem Vorstande das Recht giebt, unter Hinzuziehung eines Juristen, des Herrn Eltzbacher in Cöln, welcher bereits in mehreren Artikeln in der D. Phot.-Ztg. den betr. Standpunkt klar gelegt hat. die Ausarbeitung der bezügl. Eingabe an den Reichstag fertig zu stellen. Die betr. Feststellungen sollen alsdann in der D. Phot.-Ztg. mitgetheilt werden. Etwaige Einwände von Mitgliedern werden ge-
sammelt und auf der nächsten Vorstandssitzung dann die definitive
Fertigstellung in die Hand genommen.
Der Vorsitzende fährt fort:
Wir haben im August 1888 in Lübeck, als die ersten von allen photographischen Vereinen, den Beschluss gefasst, auf Aenderung des betr. Gesetzes zu wirken. Später erhielt ich eine im September 1888 abgefasste Zuschrift von Herrn Prof. Krone aus Dresden. Fä- Krone hatte einen vollständigen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der allerdings in mancher Beziebung etwas weit ging, aber wieder in mancher Beziehung etwas unbestimmt war. Dieser Gesetzentwurf ging mir mit der Bitte zu, ich möchte ihn unserer Versammlung hier vorlegen; die Versammlung möge beschliessen, dass der Deutsche Photographen-Verein sich an dem Vorgehen des Herrn Prof. Krone betheilige. leh habe auf Grund eines Vorstandsbeschlusses Herrn Krone geantwortet, dass wir seine Absicht nicht missbilligten, es wäre jedoch richtiger und der Sache entsprechender, wenn er, die einzelne Person, sich an den D. Phot.-Verein anschliessen würde und somit die früher bestehende Absicht des D. Phot.-Vereins unter- stützte. Es ist jedenfalls selbstverständlich, dass wir uns von der Führung in dieser Sache nicht fortdrängen lassen.
„Es fragt sich nun, ob wir auch den übrigen Vereinen eine Auf- forderung zur Betheiligung zugehen lassen, oder ob wir denselben nur eine Mittheilung machen und ihnen überlassen, ob sie sich uns anschliessen, oder ob sie selbst in dieser Weise vorgehen wollen.“
Herr Baumann:„Ausser dem genannten Herrn Eltzbacher bat Herr Amtsgerichtsrath Grünewald in Metz viel und ausführlich im Phot. Archiv darüber geschrieben. Seine Arbeiten sind ungemein sachlich und mit Verständniss behandelt, und ich würde vorschlagen, damit die Sache von allen Seiten beleuchtet wird, diesen Herrn mit hinzuzuziehen.“
Vors. Schwier:„Das lässt sich ganz gut machen und wird auch sehr nützlich sein, dass derartige Fragen von 2 Seiten beban- delt werden. Wünscht Jemand bierüber das Wort?— Ich stelle, da dies nicht geschieht, die Fragen zur Abstimmung:
„a) Giebt die Versammlung dem Vorstande das Recht, in vorhin bezeichneter Weise vorzugehen und Herrn Eltzbacher und weiter Herrn Amtsgerichtsrath Grünewald heranzuziehen und sie zu bitten, uns ihre Gutachten abzugeben? so bitte ich die Hand zu erheben.(Geschieht.)
„Der Antrag ist angenommen.
„b) Wollen wir die übrigen Vereine ersuchen, sich unserem Pro- jeet anzuschliessen, so bitte ich die Hand zu erheben.(Geschieht.) (Gegenprobe: 1 Stimme.)„Der Antrag ist angenommen.
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