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Nr. 24. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 191
Deutscher Photographen-Verein.
Als neue Mitglieder sind angemeldet: Herr R. Hüttig, Kunsttischlerei, Dresden. §. D. Perl. Firma 8. D. Perl& Sohn,
Berlin Nô., Georgenkirchstrasse 37.
„ Cartonnagen-Fabrik,
XVIII. Wanderversammlung in Weimar vom 31. Juli bis 2. August 1889.
lch bitte Diejenigen, welche sich an der Ausstellung be- theiligen wollen, um baldige Meldung, damit auf die richtige Platz- Vertheilung Rücksicht genommen werden kann. Da die bereits ein- gegangenen Anmeldungen einen grossen Theil des Platzes belegt haben, so ist es wahrscheinlich, dass noch die von Herrn Geb. Hof- rath Dr. C. Ruland gütigst zugesagten unteren Räumlichkeiten im Grossberzogl. Museum mit in Benutzung genommen werden und in denselben die Stiftungen zur Ausstellung gelangen.
Ebenso bitte ich die verehrlichen Besucher der Versammlung um rechtzeitige Meldungen, um Zimmer in den Gasthöfen be- legen zu können.
Da in Weimar während der Sommermonate viel Besuch von Fremden ist, so sind baldige Anmeldungen sehr erwünscht. Auch Kkönnen dieselben direct an die Gasthöfe gemacht werden. Zur Auf- nahme haben sich bereit erklärt:
Gasthof Russischer Hof Preis pro Bett verschieden.
4 Chemnitius„„„ M. 2.
„ Elephant„„„„ 1,50 2.
„ Gold. Adler„„„„ 1,50.
„ Kaiserin Augustà,„„„ 1,50— 2.
„ Weisser Schwan„„„„ 125.
. Sächsischer Hof„„„„ 1,25.
„ Preussischer Hof,„„„ 1,50
9 Thüringer Hof„ ↄ„„ 1,50.
„ Roselt 2„„„ 1,25. Bahnhof, 1,50
„„ 2. Bei Anmeldungen bitte ich möglichst den Tag der Ankunft anzugeben. Weimar, den 10. Juni 1889. K. Schwier.
Nach den Bestimmungen zur Verleihung von Diplomen für Photographen-Gehilfen
sind etwaige Anträge von Principalen, bei denen die betr. Gehilfen mindestens 5 Jabre ununterbrochen thätig gewesen sind, längstens 4 Wochen vor Beginn der Wanderversammlung an den Vorsitzenden einzureichen.
Ebenso haben sich diejenigen Gehilfen, welche einen
Fähigkeitsnachweis
erhalten wollen, auf Grund der betr. Bestimmungen 4 Wochen vorher zu melden. hdhie betr. Bestimmungen sind kostenfrei zu erhalten; die An- meldungen haben demnach bis zum 30. Juni d. J. zu erfolgen.
Weimar, den 10. Juni 1889. K. Schwier.
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