Jahrgang 
1889
Seite
125
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. Nr. 15.

Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 125

Ansicht über den§ 6 Nr. 4 des Urheberschutzgesetzes geht hervor, dass ich auch den§ 44 in den wenigen Fällen, in denen er zur An- wendung kommt, für eine Quelle von Streitigkeiten halte. Und un- gerechtfertigt erscheint er mir deswegen, weil ich keinen Grund sehe, weshalb der Herausgeber des Schriftwerks den ihm aus der Nach- bildung erwachsenden Vortheil nicht bezahlen soll.

Der Satz V, denke ich, wird kaum Widerspruch finden. Auch wird man wohl damit einverstanden sein, dass ich dem Besteller eines Bildnisses keinen Platz im photographischen Gesetz gewähre. Sein Schutz ist kein Urheberschutz, sondern ein Schutz der Persönlich- keit, wie ich in meiner Kritik des photographischen Gesetzes gezeigt habe. Wenn das Gesetz den Besteller schützen will, so mag es das an anderem Orte thun, als im photographischen Gesetz, und auf andere Art, als auf Kosten des Photographen.

Ich glaube, wenn man den Inhalt meiner Vorschläge zum Gegen- stand einer Petition machte, würde man nicht mehr verlangen, als genügend, und nicht mehr, als erreichbar ist. lIch glaube auch,

die aufgestellten Sätze gewähren dem Photographen besseren Schutz

und haben mehr Aussicht auf Verwirklichung, als eine Ausdehnung des Urheberschutzgesetzes. Aber wie ich der Ansicht bin, dass ihre Grundgedanken richtig sind, so bin ich doch noch überzeugt, dass sie im Einzelnen in noch mehr als einer Beziehung verfehlt sind. Will man um ein neues Gesetz petitioniren, so muss Jeder für seinen Theil dazu beitragen, dass die positiven Vorschläge, die man bringen will, möglichst gut seien; das kann aber nur erreicht werden durch den lebbaftesten Austausch der Meinungen. Und deshbalb will ich zum Schluss nur sagen: Sachlichen und sachverständigen Wider- spruch gegen meine Vorschlàge werde ich ebenso gern wie Zu- stimmung vernehmen, und willig werde ich meine persönliche An- sicht derjenigen unterordnen, welche ich als die richtige erkenne.

Mittheilung aus dem chem.-techn. Laboratorium der technischen Hochschule zu Braunschweig. Ueber Blitzlicht und Blitzlicht-Aufnahmen.

Von Prof. Dr. Max Müller.

keit verknüpft, unter gleichen Umständen Interieurs aufzunehmen. Der Grund dieser Erscheinung liegt darin, dass man bis vor kurzer