Jahrgang 
1889
Seite
121
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Nr. 14. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 121

Wie aus l und II hervorgeht, lasse ich fallen die Beschränkung des Verbots der Nachbildung auf die mechanische Nachbildung. Die Gründe gehen hervor aus meiner Kritik des photographischen Gesetzes. In dieser Kritik lege ich aber auch dar, dass man den Photographen nicht unbeschränkt schützen kann; es wird sich kaum Jemand finden, der auch das Oelbild nach einer Photographie, den Kupferstich u. s. w. verbieten will. Es muss deshbalb an die Stelle der aufzuhebenden Beschränkung eine andere gesetzt werden, und diese andere muss vor allem Das besitzen, was der aufzuhebenden Beschränkung gänzlich fehlt: Bestimmtheit. Nun glaube ich, ge- eigneten Ersatz bietet die von mir unter IIIa aufgestellte Be- schränkung, nach welcher gestattet ist die Nachbildung einer Photo- graphie, wenn der Verkaufspreis der Nachbildung mehr als das Doppelte dessen beträgt, was eine Originalphotographie von gleicher Grösse und gleicher àusserer Ausstattung kostet oder ausgeführt kosten würde. Dieser Satz will zweierlei. Erstens will er den Photographen vor Concurrenz und Nachbildung schützen. Nach dem geltenden Rechte kann ihm jede Lithographie Concurrenz machen; nach dem Urbeberschutzgesetz(§ 6 Nr. 2) würde ihm jede Gyps- statuette Concurrenz machen können; die von mir vorgeschlagene Bestimmung sichert ihn vor Concurrenz, eine Nachbildung, die mehr als doppelt so theuer ist, als das Original, findet andere Käufer, als dieses. Zweitens will der aufgestellte Satz gestatten diejenige Nach- bildung, bei welcher die selbstständige künstlerische Thätigkeit des Nachbildenden überwiegt gegenüber der unselbstständigen repro- ducirenden Thätigkeit.

(Schluss folgt.)

Personalien. August Schweisfurth.

Am 22. März verstarb plötzlich an einem Schlaganfall unser langjähriges Mitglied Herr Aug. Schweisfurth in Remscheid. Schon vor längerer Zeit gingen ihm Frau und Kind voran, so dass das vom Verstorbenen seit 23 Jahren mit vielem Erfolg geführte Geschäft nunmehr gänzlich verwaist dasteht.

Jeder, welcher den Heimgegangenen kannte, wusste auch das stets freundliche, heitere und gefällige Benehmen an ihm zu schätzen.

Er ruhe in Frieden!

Correspondenzen.

Sigmaringen, den 25. März 1889. Herrn K. Schwier, Weimar!

lch erlaube mir, Ihnen eine Neuerung für das Copir- und Ver- grösserungsverfahren mitzutheilen.

leb machte auf einem Carton gleichmässige Linien, senkrechte und wagerechte, und verkleinerte sie dann auf Abziehplatten, sodass sie kaum noch sichtbar waren. Die abgezogene Gelatineschicht legte ich beim Copiren zwischen das unretouchirte Negativ und das