Jahrgang 
1889
Seite
103
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Nr. 12. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 103

den Schutz der Pbotographien erkennen. Aber desto schlimmer ist es mit den Fällen, in welchen kein so grosses Missverhältniss besteht zwischen dem Werthe der Photographie und dem Werthe des Gegenstandes, auf dem sie angebracht ist. In diesen Fällen kommt nieht nur der Photograph in Gefahr, durch unredliche Nachbildung seiner Photographien erheblichen Schaden zu leiden; auch der Nach- bildende, der vielleicht in der festen Ueberzeugung gesetzlichen Handelns verfährt, kann unerwartet wegen Nachdrucks verurtheilt werden. Hier genügt das Gesetz nicht. Hier müsste entweder ein bestimmtes Verhältniss zwischen dem Werthe der Photographie und dem Werthe der Sache, auf der sie angebracht ist, festgesetzt sein, es müsste etwa bestimmt sein, dass der regelmässige Verkaufspreis der Photographie ein Viertel des Verkaufspreises der Sache, an der sie sich befindet, nicht übersteigen dürfe. Oder das Gesetz müsste die Beschränkung des§ 3 überhaupt fallen lassen; ist es doch nur gerechtfertigt, dass der Kaufmann die bessere Verkäuf- lichkeit und den erböhten Werth seines mit einer Photographie ver- sebenen Artikels entsprechend bezahlen soll, und dass andererseits der Photograph sein Werk nicht wider seinen Willen auf Tassen und Schnupftabaksdosen angebracht sehen oder doch wenigsteus selbst den Vortheil davon haben will.

Ich glaube, meine Ausführungen haben den Eindruck erweckt oder befestigt, dass das photographische Gesetz seinen Zweck nicht hinreichend erfüllt, dass es seinen Schutz weder stets der richtigen Persönlichkeit, noch stets in genügender Weise gewährt.

Ein neues Gesetz dürfte nicht lediglich von Juristen, es müsste geschaffen werden von einer Commission, zusammengesetzt aus Juristen und photographischen Practikern. Darauf ist hinzuwirken.

Sprechsaal.

Unter dieser Rubrik stellen wir unsere Spalten Jedermann soweit möglich zur Meinungs⸗ äusserung frei, dem nicht anonymen Einsender die Vertretung selbst überlassend.

Pirna, den 9. März 1889. Herrn K. Schwier, Weimar!

Angeregt durch die Debatte der Vorstandssitzung überGeheim- mittel, bin ich in der Lage, Ihnen auch mit einer kleinen IIlustration dienen zu können.

Kommt da vor einigen Wochen ein Mann in mein Geschäft und bietet mir ein Mittel zum vollständigen Fällen des Silbers aus den Waschwassern und gebrauchten Fixagen. Er offerirte mir dieses Radicalmittel, wie er mir sagte, zu dem billigen Preis von 6 Mk., d. h. das Recept, mit dem Bemerken, dass die Herstellungskosten sehr mässige seien. Ich sagte ihm hierauf, dass ich seines Mittels nicht bedürfe, indem ich mich des Zinkes bediene zur Erhaltung eines Nieder- schlags von metallischem Silber. Hierauf bemerkte der Betreffende, dass doch noch immer viel Silber in dem anscheinend ganz klaren, überstehenden Wasser enthalten sei, was er durch eine Probe mit seinem Mittel zu zeigen versprach. Ich ging hierauf ein, schon