Mineraliſche Duͤngungsmittel. 235
vo bis 20 Jahr. Die Wirkung des kalkigen Mergels auf Thonboden nimmt man in⸗ der Regel auf 12 Jahre an. Dem Pachter werden in einigen Gegenden die Koſten der Mergelung in dieſem Verhältniſſe erſetzt, wenn er vor vollendeter Abnutzung ab⸗ gehet. Hat er ihn z. B. 5 Jahre benubt, ſo bekommt er v2 der Koſten, hat er ihn 9 Jahre benutzt, ½ heraus.
Der Effekt des Mergels ſteigt in der Regel bis zum dritten Jahre, hält ſich daun 3 Jahre in ſeiner Hoͤhe— gerechte Miſtduͤngung vorausgeſett— und nimmt dann wieder ab. Jedoch kommt es darauf an, ob der Mergel ſchneller oder langſamer zer⸗ fallt. Er aͤußert ſeine volle Wirkung erſt dann, wenn er ſich recht innig mit der Ak⸗ kererde verbunden hat. Deshalb kommt es auch ſo ſehr auf ſeine Behandlung an⸗ nachdem er aufgefahren worden.
Wenn man beſondere Pferde auf das Mergelfahren hält— wie es da geſchie⸗ t ve Aun
het, wo dieſe Operation im Großen betrieben wird— ſo fährt man mit der Arbeit, 5 wenn es die Witterung und der tief eingedrungene Froſt nicht verhindert, ununter⸗ brochen durch alle Jahreszeiten fort. Gebraucht man nur aber das gewoͤhnliche Ge⸗ ſpann— oft ſelbſt die Zugochſen— dazu, ſo trift die Zeit der Muße nur im Spaͤt⸗ herbſte und Winter, nur dann nach der Fruͤhjahrsbeſtellung bis zur Ernte ein. Der vor und im Winter ausgefahrne Mergel iſt von der ſchnellſten Wirkung, weil er durch
den Froſt am beſten zerfällt. Wenn der Froſt vor dem Schnee nur nicht zu tief ein⸗ gedrungen iſt, ſo verlohnt ſichs der Muͤhe dieſen, da wo man ausſtechen will, weg⸗ raàumen, und die gefrorenen Brocken durchbrechen zu laſſen, und den Mergel dann mit Schlitten auffahren zu laſſen. Oſt aber wird doch die Arbeit zu ſchwierig. Der ſpäter aufgefahrene zerfällt ſelten genug, um ſich hinlänglich mit der Ackerkrume, des⸗ mehrmaligen Pflugens ungeachtet, zu mengen, und kann dann auf die nachſte Win⸗ terung keine merkliche Wirkung haben. Die Regel der Engländer, daß der Mer⸗ gel zweier vollen Sommer Sonne und eines vollen Winters Froſt gehabt haben muͤſſe,
ehe man ihn unterpfluͤge, wird ſelten befolgt. Bringt man ihn, wie es gewoͤhnlich' geſchiehet und vorgeſchrieben wird, auf die geſturzte Brache, ſo muͤſte man nach je⸗
ner Regel 2 Jahr ungenutzte Brache halten⸗ Die Englander bringen ihn aber auch auf den ungeſtuͤrzten Dreeſch: Gras und Klee ſollen kräftig herdurch wachſen, und eine reiche Weide geben, der Mergel ſich. aber nun nach dem Umbruch leicht mit der


