Begruͤndung der Lehre. 13
und Natur der Pflanzen ſowohl(Pflanzenpbyſiologie), als die von ihren charakte⸗ riſtiſchen Unterſcheidungszeichen, ihren natuͤrlichen und kuͤnſtlichen Ordnungen und ihren Benennungen(Botanik), der Landwirthſchaftslehre unentbehrlich.
F. Zo. Und da der Landwirth ferner die Produktion der Thiere und der thieriſchen Sub⸗ Thietkunde. ſtanzen zu ſeinem Geſchafte macht, ſo iſt, um das richtige Verfahren hierbei auszu⸗ mitteln, nicht minder die Kenntniß der thieriſchen Natur und ihrer Abweichung vom geſunden Zuſtande, der Lehre hoͤchſt wichtig.
58. Ohne die Grundſätze der reinen Mathematik kann keine Wiſſenſchaft ſich aus⸗Mathematik. bilden. Die Landwirthſchaft bedarf aber mehrerer Theile der angewandten Mathe⸗ matik, vorzuglich der Rechenkunſt im ausgedehnteren Sinne des Worts, des Kal⸗ kuls zur mannigfaltigen Berechnung der Verhaͤltniſſe, und der genauen Buchhaltung, um ſichere Data zu bekommen; ferner der Flächen⸗ und Hoͤhen⸗Meßkunſt, der Me⸗ chanik, der Hydraulik und Hydroſtatik, und der Baukunſt.
§. 32. Zur Entwickelung der Lehre ſind endlich politiſche, ſtaatswirthſchaftliche, rechtskundige und merkantiliſche Kenntniſſe und richtige Begriffe aus allen dieſen Faͤchern nicht zu entbehren.
§. 33.
Und da mancherlei Bereitungen ſelbſt gewonnener Produkte den daraus zu zie⸗ henden Rutzen erhöhen, und ſolche vortheilhaft auf das Ganze der Wirthſchaft zu⸗ rückwirken, ſo ſind manche technologiſche Kenntniſſe erforderlich. Sie ſind ſelbſt in Hinſicht ſolcher Producte nuͤtzlich, die der Landwirth an den Fabrikanten verkauft, um den Werth derſelben fuͤr dieſen, und wie der Werth erhöhet werden koͤnne, zu erkennen.
Die Landwirthſchaftslehre muß alſo aus allen dieſen Wiſſenſchaften Satze zur Begruͤndung der ihrigen entlehnen, und folglich dieſe Wiſſenſchaften in ihrem ganzen umfange zur Hand haben, obwohl ſie ſelbige nicht ſelbſt vortraͤgt.


