14 Begruͤndung des Gewerbes.
Begruͤndung des Gewerbes.
6. 3 Zum Betriebe des Gewerbes wird vor allen erfordert:; 1) ein faͤhiges Subjekt; 2) Kapital; 3) ein Landgut.
Das Subjebt.
§. 35. Eigenſchaften Jeder, welcher die Landwirthſchaft mit hoͤchſtmoͤglichem Erfolg— denn von etwas anderem kann hier nicht die Rede ſeyn— ausuͤben will, muß Energie und Subjekts. Thätigkeit, mit Ueberlegung, Ausdauer und mit allen erforderlichen Kenntniſſen
verknuͤpfen.
Zwar hat man es lange als Beruf zur Landwirthſchaft angeſehen, wenn ein junger Menſch zu anderen Gewerben zu wenig Faͤhigkeit beſaß; und es giebt auch Beiſpiele, daß einige dieſes Schlages, ungeachtet ſie auf einer ſehr niedern Stufe ſtehen blieben, dennoch bei der Landwirthſchaft ihr Gluͤck gemacht haben. Dies war aber bloß ein gluͤckliches Zuſammentreffen aͤußerer zufaͤlliger Umſtaͤnde, welches in einem gewiſſen Zeitraume nicht ſelten war, jetzt aber kaum mehr eintreten kann.
Der Betrieb der Landwirthſchaft iſt aus ſo mannigfaltigen einzelnen Verrichtun⸗ gen zuſammengeſetzt, deren jede an ſich ſehr leicht ſcheint, die aber ſchwer im gerech⸗ ten Verhaͤltniſſe zu erhalten ſind, indem ſie ſich oft widerſtreben. Dieſe der Zeit und den Kraͤften nach ſo zu ordnen, daß keine verſaͤumt, ſondern jede gehoͤrig und in dem Maaße vollfuͤhrt werde, daß andere gleichnoͤthige nicht darunter leiden, erfordert große Aufmerkſamkeit und Thaͤtigkeit ohne Unruhe, ſchnellen Entſchluß ohne Ueber⸗ eilung, allgemeinen Ueberblick des Ganzen, mit ſcharfer Aufmerkſamkeit auf jeden Punkt, richtige Wuͤrdigung des mehr oder minder Roͤthigen und Nuͤtzlichen in jedem Momente, Ausdauer bei der Vollendung des Angefangenen, ohne uͤber dieſes das Dringendere zu verſaͤumen, richtige Berechnung der Kraͤfte und der Zeit, zur moͤglich vortheilhafteſten nachhaltigen Benutzung derſelben.
Fen 3b. Da vielleicht kein Gewerbe ſo vielen Zufälligkeiten und Ungluͤcksfaͤllen ausgeſetzt iſt, wie die Landwirthſchaft, ſo iſt, um ein gluͤckliches Leben dabei zu ſuͤhren, bei


