Teil eines Werkes 
Theil 2 (1781)
Entstehung
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Von der Adminiſtration eines Salzwerks. 487 Dem Sodenmeiſter ſind die Soͤder untergeben. Dieſer

muß taͤglich in denen Siedhaͤuſern auf⸗ und abgehen und zuſehen, daß die Soͤder ihre Siedarbeit nicht nur nach dem ihnen vorgeſchrie⸗

benen Proceß verrichten, ſondern daß ſie auch ununterbrochen ihre

Arbeit fortſetzen, mit Holz ſparſam umgehen, kein Salz und keine Aſche verſchleppen. Wo eine Pfanne ſchadhaft iſt, muß er ſogleich dem Sodenſchmidt die noͤtige Anzeige thun, damit dieſer ohne Auf⸗

ſchub die Reparatur vornehmen koͤnne. Er muß auch hauptſaͤch⸗

lich dahin Sorge tragen, daß das Salz wohl getrocknet werde, und wann es trocken iſt, daß es alsdann in die Magazine gebracht

werde. . 551.

Ich habe auf mehrern Salzwerken wahrgenommen, daß die Soͤder mit Beihuͤlfe der Gradirer die Salzkoͤrbe in die Magazine hineingetragen und geſchuͤttet haben, wo man dann das Salz nach den Koͤrben ohngefaͤhr gerechnet und alſo in Einnahme gebracht hat. Ich tadele aber dieſes ganze Verfahren mit Recht. Denn fuͤrs erſte werden durch das Ein⸗ und Ausgehen ſo vieler Men⸗ ſchen, beſonders wann es naſſe und ſchmutzige Witterung iſt, die Salzcammern feucht und unrein und vieles Salz wird zertreten; fuͤrs andere iſt die nach der Zahl der Koͤrbe, von denen immer ei⸗ ner mehr oder weniger Salz, als der andere hat, beliebte Ein⸗ nahmsrechnung ſehr ungewiß. Ich habe daher auf einem gewiſſen Salzwerk folgende Oekonomie eingefuͤhrt: durch die obere Dihlen Qao 2 uͤber