Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
Entstehung
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Inſtruc ti fäͤr die bey der Forſtvermeſſung 21bekaten Geometer.

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A⸗ bey der Forſtvermeſſung und Taxation angeſtellten Geometer ſind der Ferſtvermeſſange,.— und Taxations⸗Commiſſion ſubordinirt. Sie müſſen an dieſelhbe berichten, und erhalten ven zaher die nöthigen Reſolutionen und Befehle.

aufe r tſetten on a6zah Mln, värden hlt. 2.

§. 2.

Jeder Forſt⸗Geometer ſoll mit keinem andern, als dem vorgeſchriebenen Normal⸗Maaſe meſſen, wevon man ihm eine vollkommen richtige, vier Decimal⸗Ruthen lange, herrſchaftliche Meßkeete zuſtellen laſſen wird.— Eine ſelche Ruthe, die 16 rheinländiſche Schuhe lans iſt, iſt in 20 Theile oder Decimal⸗ Schuhe eingetheilt, und es ſollen allgemein 260 ſolcher Quadrat⸗Ruthen für einen Morgen gerechnet werden.

§. 3. 5 4

Die Meßkette hat der Geometer immer in der vollkommenſten Richtigkeit zu erhalten, und zu dem Ende wenigſtens alle 8 Tage zu unterſuchen, ob ſie mit der an eine Mauer, oder an die Seite eines 4

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vollzogener Meſſung aber hat der Geometer dieſe Kette an die Forſtvermeſſungs⸗„Commiſſion wieder abzu⸗ liefern.. 15 4 S. 4.. Es ſoll dem Geometer überlaſſen bleiben, die zur Waldvermeſſung n nöthigen Winkel⸗Inſtrumente — und den fonſt erforderlichen Meß⸗Apparat, nach Gutfinden, zu wählen und anzuſchaffen, weil es ganz Keichgiltig iſt, mit was für Inſtrumenten die Meſſung gemacht wird, wenn ſie nur richtig iſt, wofür der Geometer haften muß.— Damit man aber nicht in die unangenehme Nothwendigkeit geſetzt werde, eine

1 untaugliche Arbeit verwerfen zu müſſen, die vielleicht die Folge oder die Wirkung ſchlechter Inſtrumente iſt; -1,“

. Gebäudes gezeichneten Länge, die dieſe Kette bey ihrer leberlieferung hatte, noch übereinſtimmt. Nachh