Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
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Man laſſe daher einige etwas lange Diagenal⸗ oder Sections⸗Linien, die ven einem auf der Karte angegebenen Puncte zum andern ziehen, im Walde genau meſſen, und mit denſelben Linien, die man auf der Karte gezogen hat, nach dem verjüngten Maasſtabe vergleichen; ſo wird man bald finden, eb der Geometer richtig gemeſſen und aufgetragen hat oder nicht. Auſſerdem berechne man auch nach dem verjüngten Maasſtabe die Größe einiger von dem Geometer ſchon berechneten und in die Beſtands⸗ Tabelle getragenen Flächen, um zu ſehen, ob er auch bey der Berechnung der Karte die nöthige Ge⸗ nauigkeit beobachtet habe.

Hält dann die Meſſung, Zeichnung und Berechnung dieſe Proben aus, und iſt die Karte iberhaupt inſtructionsmäßig gezeichnet; ſo muß eine ſolche Arbeit approbirt und der Geometer ausbezahlt werden. Finden ſich aber dey einer ſolchen Unterſuchung erhebliche Fehler; ſo wird der Geometer angehalten, die⸗ ſelbe zu verbeſſern, bis ſeine Arbeit die vorhin beſtimmte Probe aushalten kann, die man alsdann aber mit andern Diagonal⸗Linien und Flächen vornehmen muß.

Drittes Kapitel. Von der Ein⸗ und Abtheilung der Forſtflaͤche.

So nothwendig es iſt, für jedes Forſtrevier, oder, welches einerley iſt, für jeden Forſt einen auf üchte Grundſätze der Holzzucht geſtützten dauerhaften Bewirthſchaftungsplan zu entwerfen, und durch die Taxation feinen nachhaltigen Natural⸗Ertrag zu erforſchen: eben ſo nöthig iſt es aber auch, die ganze Forſtwirthſchaft ſo einzurichten, daß der gemachte Bewirthſchaftungsplan leicht überſehen, genau befolgt, gehörig controlirt, und ſtets in ſeiner Vollſtändigkeit erhalten werden kann.

Sell alles dieſes möglich gemacht werden, ſe muß man jede beträchtliche Waldfläche in mehrere Diſtrikte, wovon jeder 150 bis 200 rheinländiſche Morgen enthalten kann, zerfällen, oder in ſolche Ab⸗ theilungen bringen, daß jede davon ein gewöhnliches Klopfjagen⸗Treiben gibt.(*) Und erlauben es die Umſtände, ſo gibt man jedem Diſtrikte eine ſolche Größe, daß ſie den 2oten, 4oten, oder ſonſt einen, mit dem vorhin ausgeſprochenen Grundſatze ſo viel wie möglich übereinſtimmenden, Theil der ganzen Forſt⸗ ſläche beträgt; wodurch in manchen Fällen die Ueberſicht der Wirthſchaft ſehr erleichtert wird.

Dieſe Diſtrikte oder Jagen muſſen mit, wo möglich geraden, à bis 1 Ruthen breiten Schneißen hegrenzt werden, wenn kein Weg, Bach, Feld oder Wieſe za, den Abſchnitt und eine ſtets kenntliche ſcharf abſchneidende Grenze macht. Dieſe verhin erwähnten Schneißen müſſen aber ſo angelegt werden, daß ſie zur Helzabfahrt, zu Geſtellen bey den Jagen und zur Köhlerey benutzt, folglich viele Waldwege und Kohlplätze durch ſie entbehrlich gemacht werden können. Auſſerdem gewähren ſie bey entſtandenen Wald⸗

. bränden,

4* Der Morgen iſt hier und in dieſer ganzen Schrift zu 160 Quadrat⸗Ruthen angenommen, und jede Längen⸗ Ruthr ſ zu 16 dheinländiſchen Schuhen gerechnet.