Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
Entstehung
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ſtochener verjungter Maasſtab zu jeder der vorhin genannten Kartenart zugefert

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ner, ſo werden alle nach demſelben gemachten Berechnungen der Flächen die erforderliche Schärfe nicht haben, und ſie werden immer weniger zuverläſſig werden, je kleiner der verjungte Maasſtab iſt. Wählt man aber den Maasſtab größer, ſo kann die Fläche zwar noch ſchärfer berechnet werden; dagegen wird

aber die Karte zum Gedrauche ſehr unbeguem, und die Ueberſicht der darin hefindlichen Gegenſtände we⸗ niger zuſammengedrängt.

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Ich halte daher einen verjuͤngten Maasſtah, wo 30 Ruthen auf einen rheinländiſchen Duodecimal⸗ Zoll gehen, für groß genug, um die Special⸗Forſtkarten darnach zu zeichnen. Zu den reducirten Special⸗Karten aber, welche der Beſchreibung eines ſeden Forſtes beygefügt werden, iſt der Maas⸗

ſtab groß genug, wenn er 60 Ruthen auf einem rheintändiſchen Duodecimal⸗Zolle enthält. Sollen nach⸗

her die Waldungen aus mehreren Forſten noch zuſammengeſtoßen, und eine Karte von einem ganzen Ober⸗ forſte gezeichnet werden; ſo kann man für dieſe Oberforſtkarte einen Maasſtab beſtimmen, wo höch⸗ ſtens 120 Ruthen auf einen rheinländiſchen Duodecimal⸗Zell kommen, weil ſonſt nicht alles Nöthige auf der Karte ausgedruckt werden kann. Jede nach einem noch kleineren Maasſtabe gezeichnete Provincial⸗ Forſtkarte oder General⸗Landes⸗Forſtkarte kann nur zur generellen Keberſicht des Zuſam⸗ menhangs und der Verbindung der Waldungen und der Forſtreviere, und zu noch mancher andern Beſtim⸗ mung dienen, niemals aber bey Berechnungen und Meſſungen zum Grunde gelegt werden. Solche Karten ſind nicht mehr geometriſche, ſondern topographiſche und geographiſche Zeichnungen. Sie ſind deswegen aber doch der Forſtdirection unentbehrlich.(*) Wenn nun die Größe des verjüngten Maasſtabes zu jeder Art von Karten gewaͤhlt iſt, die ich abtheile⸗

2 In Special⸗Forſtkarten, à 30 Ruthen auf einen Zoll,

2) In reducirte Special⸗Forſtkarten, à bo Ruthen,

3) In Oberforſtkarten, à 120 Ruthen,

4) In Provincial⸗Forſtkarten, und 5) In General⸗LandesForſtkarten;

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So muß einem jeden bey der Waldmeſſung angeſtellten Geometer ein auf's genaueſte in Meſſing ge⸗ igt, und es müſſen alle Geometer angewieſen werden nach dieſem Maasſtabe die Karten aufzutragen, damit alle Forſtkarten auf's genaueſte in dieſer Rückſicht ubereinſtimmen. Auf dieſen Magsſtab, der aber ſchlechterdings nicht ven Holz oder Papier ſeyn darf, muß auch ein genauer halber Decimal⸗Schuh von der zur Meſſung vorgeſchriebenen Ruthe gezeichnet werden, damit jeder Geometer die fortdauernde Richtigkeit ſeiner Kette, die ſich nach Ablauf einiger Zeit oft bis zum Erſtaunen ausdehnt, darnach unterſuchen und unterhalten kann.

. Dieſe

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40 f. G. L8. Hartiges Geundſätze der Forſidirection. 8. Hadamer 1803.