Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
Entstehung
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Dieſes iſt die wohlfeilſte Art, die Waldgrenzen auf eine legale Art zu berichtigen und zu befeſtigen. Läßt man hingegen alle die vorhin erzählten Geſchäfte in Gegenwart der ganzen Grenzberichtigungs⸗ Commiſſion vollziehen; ſo geht die Sache viel langfomer und wird bey weitem koſtſpieliger.

Sind nun die Umfangsgrenzen der Waldungen in Richtigkeit gebracht und auf allen Winkeln mit aaufthaften Steinen beſetzt; ſo kann die Meſſung oder geometr iſche Aufnahme der zum Ferſte gehörigen Waldungen vorgenommen werden.

Zu einer ſolchen Meſſung wähle man einen Mann, der erprobte Geſchicklichkeit im Meſſen und

Zeichnen beſitzt. Iſt es möglich einen Mann zu ſinden, der auſſer den nöthigen mathematiſchen Kennt⸗

niſſen auch die Forſtwiſſenſchaft und beſonders die Lehre ven der Forſttaxation ſtudirt hat; ſo iſt dieſer allen andern vorzuziehen. Der eigentliche Taxator des Forſtes kann ſich mit einem ſolchen Manne bey weitem beſſer und kürzer über die Gegenſtände beſprechen, die er von ihm gemeſſen und auf der Karte demerkt haben will, als wenn der Geometer vom Forſtweſen keine Kenntniſſe hat. Ein ſolcher Geometer verurſacht dem Taxator überhaupt ungleich mehr Muͤhe, und kann oft ohne neue Inſtruction nicht von der Stelle kommen. Der mit forſtwiſſenſchaftlichen Kenntniſſen ausgerüſtete Geometer hingegen wird ſelbſt in dem Falle, wo er die Vorſchrift des Taxators auf der Stelle nicht einholen kann, ſeine Opera⸗

tionen den Wünſchen des Taxaters gemäß vollziehen, keine nöthige Bemerkung unterlaſſen und keine über⸗

flüßige anbringen; wie dies nicht ſelten der Fall iſt, wenn der Geometer das Forſt⸗Taxations⸗Geſchäfte nicht verſteht.

Iſt nun auch ein taugliches Subject zum Forſtgeometer gewählt; ſo muß vor ſeiner wirklichen Anſtellung erſt beſtimmt werden: a2) Mit was für einem Maas derfelbe meſſen fen: 2) Was für Inſtrumenke bey der Winkelmeſſung gebraucht werden ſollen:

3) Was für Gegenſtände derſelde aufnehmen und auf die Karte zeich⸗ nen ſoll:

4) Nach welchem Maasſtabe er die Karten auftragen ſoll:

5) Nach was für einem Formulare er die Karten zeichnen ſoll: und

6) Was ihm ſowohl für die Meſſung als Zeichnung des Forſtes bezahlt werden ſoll.

Alle porhim erwähnten Gegenſtände müſſen in eine Inſtruction zuſammengefaßt und auf dieſe der Geometer verpſtichtet werden. Am Schluß dieſes Werks will ich eine ſolche Inſtruction miteheilen. Hier werde ich aber jeden Hauptgegenſtand dieſer Inſtruction beſonders abhandeln.

a) Ueber