Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
Entstehung
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Iſt nun auf ſolche Art der Wald begrenzt, ſo wird allen auf die Grenglinie ſtoßenden Güter⸗ Peſibern vom Juſtizamte eine 8 tägige Friſt geſetzt, binnen welcher ein Jeder, der allenfalls glaubt, eine gegründete Beſchwerde gegen die vorgeweſene Grenzberichtigung zu haben, dieſelbe beym Amte anbringen⸗ nach Ablauf dieſer Zeit aber damit nicht weiter gehört werden ſoll.

Hierauf wird dem einſchlagenden Oberförſter und Revierforſtbedienten, ſo wie auch einem Aug⸗ ſchuß des betreffenden Ortsvorſtandes die aufgenommene Grenztabelle Augefertigt und ihnen der Aaftras gegeben, die unter der Hand angeſchafften Grenzſteine an die vorher weiter und tiefer gemachten Löcher bringen, ſie daſelbſt gehörig numeriren und an die Stelle der geſchlagenen Pfähle ſetzen zu laſſen. 9 Iſt nun auch dieſes geſchehen, ſo wird die mit numerirten Steinen beſetzte, oder⸗ wo keine Steine zu Haben ſind, gehörig behügelte Grenze, in Beyſeyn aller dazu eingeladenen Intereſſenten, von dem Juſtizbeamten von Stein zu Stein ꝛec. bezogen, und bey jedem Steime oder Hügel vom Beamten ge⸗ fragt: ob der Eigenthümer des aufſtoßenden Grundſtückes überzeugt ſey, daß der Stein ac. auf die Stelle geſetzt worden, wo vorher der von ihm als richti⸗ ges Grenzmaal erkannte Pfahl geſtanden habe! Dieſer Grenzbezug wird ſehr geſchwind vorrücken und der Beamte in ſeinem Protocolle nur zu bemerken nöthig haben, daß alle Steine von den Intereſſenten als richtige Grenzpuncte erkannt worden ſeyen.

Hierauf wird ein Geometer, deſſen Geſchicklichkeit alle Intereſſenten anerkennen, vom Juſtiz⸗ beamten verpflichtet, und ihm aufgegeben: die Entfernungen der Steine nach Ruthen, Schuhen und 3

Zollen, und die Winkel, welche die Grenzlinien bilden, nach Graden und Minuten genau zu meſſen,

die Reſultate in eine Tabelle zu tragen, auch einen genau abgeſtochenen halben Decimal⸗Schuh von der zur Meſſung gebrauchten Kette auf dieſe Tabelle zu zeichnen, und dieſe, nach dem Formular(B)

eingerichtete, Tabelle zur Beylage des abgehaltenen kurzen Protocolls, welches von allen Intereſſenten, eder von deren Vevollmächtigten, unterzeichnet werden muß, ſo bald als möglich abzuliefern⸗ Grenz⸗

(*) Zu Grenzſteinen wähle man eine ſolche Steinart, die in der Folge nicht verwittert, weil ſanſt die Unterhaltung viele

Koſten verurſacht. Granit, Baſalt, Hornſteine, Granwacken, Marmor und Sandſteine die nicht viel Sp Aind die beſtes. Jeder Grenzſtein muß übrigens ſo groß ſeyn, daß man ihn 18 Zolle tief in wenigſtens eben ſo hoch über der Erde ſehen kann. Auch muß der Grenzftei daß er ſich leicht von jedem andern Steine unterſcheiden laßt.

at enthalten, die Erde ſetzen und n eine ſolche Form haben oder erhalten,