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Chirurgische Anatomie und Operationslehre für Thierärzte / von Dr. E.F. Gurlt und Dr. C.H. Hertwig, Professoren an der Königlichen Thierarzneischule zu Berlin
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das Leben verloren hat, oder wenn es wegen einer als unheilbar erkannten schweren Verletzung, uam seinen Leiden ein Ende zu machen, getödtet

werden mufste; 8

2) wenn bei einer schweren Geburt die Gebärmutter zerrissen und der Foetus in die Bauchhöhle ge- treten ist*),— und

3) weun wegen 2u grolser Enge und Deformität des

Beckens oder wegen zu bedeutender Degeneration des Muttermundes und der Scheide weder die Geburt auf gewöhnlichem Wege erfolgen, noch die Zerstückelung des Jungen ausgeführt werden kann. und wenn unter diesen Umständen:) durch das Zuräckbleiben lebensgefährliche Zufälle ent- stehen, oder— 5) wenn auch die Zerstückelung des Jungen allenfalls noch möglich wäre, aber dem Eigenthümer au der Erhaltung desselben mehr als an der der Mutter gelegen ist.

In dem letzten Falle muſs immer erst erforscht wer- den: ob das Junge noch am Leben ist. Dies läfst sich annehmen: wenn man äufserlich am Leibe oder durch die Scheide noch Bewegungen des Foetus wahrnehmen kann,— wenn das abflieſsende Fruchtwasser nicht übelriechend ist,— und wenn man durch den geöffue- ten Muttermund noch Puͤlsation an dem Nabelstrange oder an den zu erreichenden Theilen des Foetus fühlen kann.— In den Fällen sub 1, 2 u. 3 ist die Opera- tion stets sogleich, ohne Zeitverlust und ohne weiteres Bedenken auszuführen. Ich halte es jedoch für nöthig, die Bemerkung hinzuzufügen: daſs in allen Fällen, wo bereits Zufälle von brandiger Entzündung, von Verblu- tung und gänzlicher Eutkräftung zugegen, oder die Ver- letzungen(wie sub 1 gesagt) unheilbar sind, die Mut- terthiere nicht zuerst den Quaalen der Operation unter- worfeu und dann getödtet werden sollten,— wie dies in mehrern in der thierärztlichen Literatur beschriebenen Fällen der Art geschehen ist; sondern daſs man aus Menschlichkeit unter solchen Umständen die Thiere zu- erst tödten möge. Letzteres geschieht am besten durch den Genickstich, weil hierbei der Tod am schnellsten und ohne Blatverlost erfolgt. Wenn daun die Opera- tion sogleich unternommen wird, hat der Tod der Mut- ter keinen schädlichen Einflufs auf das Leben des Jungen.

§. 147.

Der sogenannte Kaiserschnitt soll, nach v. Hal- ler 2), an Stuten schon von Hierokles oder eigent- lich von Absyrtus in Vorschlag gebracht sein; dies ist jedoch, wie Brugnone:) es nachweiset, nicht rich- tig, und es scheint vielmehr, als ob Letzterer ihn in die Thierheilkunst eingeführt habe; obgleich es wahr- scheinlich ist, daſs die Operation in praaæi schon lange

¹) Eben so könnte eine sog. Bauchschwangerschaft, wenn sie er- kannt wird(was aber gewiss selten gelingt), und wenn durch sie gefährliche Zufälle erzeugt werden, eine Veranlassung zur Ope- ration sein.

²) Biblioth. chirurgic. T. I. S. 100..

³) Trattato delle Razze de' Cavalli. Torino 1781.(Von der Zucht der Pferde, Esel und Maulthiere u. s. w. übersetzt von G. Fech- ner. Prag, 1790. S. 266.)

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vorher ausgeführt worden ist. Später haben Joerg ¹), Günther ²) und Dieterichs ³) dieselbe vollständig beschrieben, und mehrere andere Thierärzte haben ein- zelne Fälle über ihre Ausführung au Stuten ⁴), Kühen*), Schaafen ⁰) und Schweinen) mitgetheilt. Ich habe sie, aufser an Pferden und Kühen, auch an Hündinnen mit gutem und mit schlechtem Erfolge gemacht. 4 Nach den bisherigen Beobachtungen kann die Ope- ration entweder à) an der untern Bauchfläche in der weilsen Linie, oder— 5) au einer Flanke(gewöhn- lich an der rechten, und bei Wiederkäuern wegen der Lage des Wanstes nur an dieser) ausgeführt werden. Der Gebärmutterschnitt in der weifsen Linie ist mit gröſserer Schwierigkeit verbunden als der an der Flanke, weil bei jenem die Operationsstelle zum Theil zwischen gden Hinterbeinen liegt und deshalb schwerer zugänglich jst. Er ist aber auch mit gröſserer Geſahr begleitet, weil nach ihm die Last der Baucheingeweide gerade auf die Wunde fällt, so daſs diese mehr auseinander

gedrängt wird, deshalb mit gröfster Mühe kaum verei-

niget zu erhalten ist und aufserdem zu Einklemmung und Vorfall, oder selbst in günstigen Fällen zu Ver- wachsungen der Eingeweide mit den Wundränderu, Ge- legenheit giebt. Reifsen die Wondhefte aus, so ist Pro-

lapsus der Eingeweide unvermeidlich und die Nachhülfe

höchst schwierig. Der Gebärmutterschuitt durch die

Flanken ist viel leichter, an Kühen zuweilen selbst im Stehen der Thiere ausführbar(Chretien a. a. 0.). Die Wunde ist viel leichter vereiniget zu erhalten und die bezeichneten üblen Zufälle finden weniger statt. Er ver- dient deshalb den Vorzug vor dem erstern, welcher nur allein den Vortheil zu gewähren scheint, dafs bei ihm

ein leichterer Abflufs der in die Bauchhöhle ergossenen

Flüssigkeiten möglich ist. Allein dieser sekundäre Zu- stand ist von keiner groſsen Bedeutung. §. 148.

Man gebraucht zu dieser Operation: eine Scheere, ein geballtes, ein gerades und ein Knopf-Bistouri, Pin- zette, stumpfe Haken, Bauchheftuadeln, Bandhefte, Li- gaturfäden, zwei reine leiuene Tücher, ein gröſseres solches Tuch oder statt desselben einen Sack, zwei bis drei Deckengurten, Wasser und Schwamm;— drei Ge- hülfen zur Assistenz und drei bis fünf dergleichen zum Halten des Thieres.

Pferde, Schaafe und andere kleine Hausthiere müs- sen zur Operation entweder auf dem Rücken oder auf einer Seite liegen, aber Kühe können stehend oder lie- gend operirt werden, und zwar ersteres, wenn sie von selbst stehen, wenig empfindlich und nicht widersetz-

lich sind, und wenn man haudfeste Gehülfen zum Hal-

¹) Anleitung zu einer rationellen Geburtshülfe. Leipz. 1808.(2te Aufl. 1818. S. 161). ²) Lehrb. d. prakt. Veter. Geburtshülfe. S. 111.

³) Akiurgie, S. 453;— u. Handb. d. prakt. Geburtshülfe bei den grössern Hausthieren, Berl. 1845. S. 122.

*¹) Rohlwes, das Ganze der Thierheilkunde. Bd. I. Leipz. 1822. S. 143.

⁵³) Gohier, Mémoires et Observat. T. II. p. 43. Lyon, 1816.— Chretien, im Journ. pratique 1826. p. 111. 226.— Pradel, im Recueil de méd. vét. 1833. p. 194 u. s. w.

*) Gohier, a. a. O. p. 41.

*) Carlisle und Hayes in The veterinarian 1840. p. 121 u. 267.

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