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letztere gelangt ist, fühlt man an der glatten Oberfläche
und dem freien Raum hinter dem Rande, so wie an dem aufgehobenen Widerstande. Hierauf drängt man neben
dem einen Finger noch einen zweiten und dritten in die Oeffnung, und wenn dieselbe somit hinreichend erwei- tert ist, bestreicht man deren Ränder und den Kanal reichlich mit Fett.
Die Operation wird im Stehen der Thiere ausge- führt und stets am besten zur Zeit der Brunst unter- nommen. Gleich darauf soll man die Thiere zur Begat- tung gelangen lassen(Böhm, a. a. O.).
Daſs eine Verschlieſfsung des Mattermundes die Geburt verhindert, kann man vermuthen: wenn die Thiere schon längere Zeit(2— 3 Tage) auf die Ge- schlechtstheile gedrängt haben, so daſs der Muttermund und selbst ein Theil des hintern Eudes der Gebärmut- ter von Zeit zu Zeit in die Scheide hineinragte, ohne dafs jedoch die Blase gebildet oder Fruchtwasser ab- geflossen ist,— wenn dabei die normale Tragezeit vorüber, die Croupe eingefallen und das Euter mit Milch erfüllt ist. Hierzu kommt in manchen Fällen noch, daſs die Bewegungen des Foetus nicht mehr fühlbar sind, während man doch Theile desselben durch die Wände des Uterus in der Scheide, durch den Mastdarm und durch die Bauchwände fühlt. Das Mutterthier wird kränklich und sehr matt.
Unter diesen Umständen ist die Untersuchung des Muttermundes stets nothwendig. Fast immer findet man dabei denselben nicht nur geschlossen, sondern zu- gleich, wie oben erwähnt, callös oder knorpelartig verhärtet.
Ist eine einfache Verwachsung zugegen, so genügt es, dieselbe durch Eiuführen eines mit Fett bestriche- nen Fingers, ganz so wie oben gelehrt, zu trennen und den Muttermund zu erweitern. Besteht aber Verhärtung, so sucht man zwar ebeunfalls zuerst mit einem Finger durch drehende Bewegung und gelindes Dräcken in den Muttermund zu dringen, um auf diese Weise das Ein- führen eines Knopfbistouris möglich zu machen; die ei- gentliche Hölfe besteht jedoch in dem Durchschneiden der verhärteten Ränder(was französ. Thierärzte, und nach denselben auch Dieterichs(Akiurgie S. 466), unpassend als„Hysterotomia oder Operation cesarienne vaginale“ bezeichnen). Für diesen Zweck nimmt man ein gewöhnliches gerades Kuopfbistouri in die rechte Hand so, dafs die Schneide durch den vorgestreckten
Zeigeſinger, oder durch den Zeige- und Mittelfnger bedeckt wird,— führt es durch den mit der linken Hand geöffneten Wurf und die Scheide vorsichtig in den Muttermund und schneidet diesen an der Stelle, wo die
stärkste Coutraktur oder Verhärtung besteht, so tief ein
wie die letztere zu fühlen ist. Demnach kann der Schnitt unten oder oben, rechts oder links angebracht werden, und einen halben bis gegen zwei Zoll tief, selbst durch den gröfsten Theil des Mutterhalses gehen. Nach diesem einfachen Einschneiden sucht man durch allmäliges Einführen mehrer Finger und zuletzt der gan- zen Hand, den Muttermund genügend zu erweitern. Die Geburt erfolgt dann gewöhnlich bald, indem durch die Reizung bei dem Operiren kräftige Wehen hervorgeru- fen werden. Findet sich aber bei dem Erweiterungs- versuch noch zu groſser Widerstand selbst gegen einen Finger, so macht man gegenüber dem ersten Schnitt in den Rand des Muttermundes einen zweiten und, nöthi- genfalls, selbst einen dritten und vierten Schuitt. Diese folgenden Schnitte dürfen jedoch in der Regel nicht so lief geführt werden wie jener erste, und wo man sie vermeiden kann, thue man es; deun, je mehr Schnitte, um desto mehr Blutung, und beim Heilen um desto mehr Narben und Ungleichheiten an dem Muttermunde.
Gelingt es nicht, einen Finger in den Muttermund zu bringen, so ist auch das Knopfbistouri nicht anwend- bar, sondern man muſs ein spitzes Bistouri, von den Fingern gehörig bedeckt, an den Muttermund führen, die Spitze in die Mitte der stets fühlbaren Vertiefung des- selben setzen, es dann in horizontaler Richtung vor- warts bis in den Uterus drücken und zugleich einen Rand des Muttermundes(am besten den obern) gegen 1 Zoll tief einschneiden. Hiernach erweitert man mit den Fingern die Oeffnung und verfährt übrigens wie im vorigen Falle.
Die Blutung ist in der Regel nur gering und stillt sich mehrentheils von selbst. Sollte sie jedoch nach Beendigung der Geburt noch fortdauern, so ist das Ein- bringen eines mit Essig befeuchteten Tampons hinrei- chend zur Blutstillung. Das Thier muls in der ersten Zeit möglichst ruhig und in magerer Diät gehalten und die Kothentleerung durch Klystire von schleimigen Flüssigkeiten erleichtert werden. Die Heilung der Wunden erfolgt durch die Naturthätigkeit allein und er- fordert keine besondere Mittel.
XXXVIII. Der Bauch-Gebärmutterschnitt oder sogenannte Kaiserschnitt (Gastro-Hysterotlomia, Sectio caesarea).
§. 146.
Die Operation besteht in dem Durchschneiden einer Bauchwand und dem Eröffnen der Gebärmutter, für den Zweck: um auf diesem Wege einen reifen Foetus, der durch den Muttermund und die Scheide nicht geboren werden kann, herauszubefördern und hierdurch die Mut- ter oder das Junge, oder wenn möglich beide Thiere zu retten.
Die Operation kann an lebenden und an todten Thieren nöthig werden. Au den ersteren ist sie eine der schwierigsten in der Ausführung und zugleich eine
der gefährlichsten; denn(abgesehen davon, daſs sie
stets unter sehr bedenklichen Umständen gemacht wird,) sie führt in den meisten Fällen durch die unver- meidlich ihr folgende Entzündung des Bauchfells, der Bauch- und Beckeneingeweide den Tod schnell herbei. Sie darf deshalb nur in folgenden dringenden Fällen und nach genauer Erwägung aller Umstände unternom- men werden, nämlich:
1) wenn ein Muͤtterthier während der Geburtsarbeit, oder am Ende der Tragezeit durch eine plötzlich eingetretene Krankheit oder durch eine Verletzung
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