eigene Uebung im Zergliedern kennen(die sogenannte chirurgische Anatomie). Denn nur durch solche praktische Kenntuils der Anatomie erhält der Operateur überall die nöthige Sicherheit und, bei Operationen in
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der Tiefe der Theile, oder wo starke Blutung die freie
Einsicht stört, auch das bestiunnte Bewulstsein seiner
Handlungen.— Aulser der Anatomie des gesunden Kör- pers ist aber auch das praktische Studium der patho- logischen Anatomie dem Operateur sehr nôthig,
theils um örtliche krankhafte Zustände richtig zu schä-
tzen, theils auch, weil viele Operationen gerade in
krankhaft veränderten Gebilden unternommen werden
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müssen.
3) Er soll auch die Grundlehren der Mechanik und der Physik kennen. Denn, da seine Handlungen und deren Wirkungen bei den Operationen zunächst auf phy- sische und mechanische Weise erfolgen, so kann er die
Verrenkung, die Zurückbringung eines vorgefallenen Or- gans in seine normale Lage); d) als Iustrumental- Operationen, wenn sie mit Instrumenten ausgeführt wer- den(z. B. das Aderlassen, die Trepanation);) als unblutige Operationen, welche in dem organischen Zusammenhange der Theile nicht augenblicklich offene Verletzungen erzeugen(z. B. das Einreiben einer Salbe, das Abbinden eines Afterproduktes); f) als blutige
(akiurgische) Operationen, die unmittelbar in die Tex-
tur und in die Form des thierischen Organismus ver-
letzend eingreiſen(z. B. das Heften der Wunden, die
Tracheotomie); 9) als angezeigte, nothwendige
oder Heil-Operationen, wemi sie zur Beseitigung
W iramkeſt der lustrumente und auderer Hulfsmittel
grölstentheils nur nach den Gesetzen jener Wissenschaf- ten richtig abschätzen.
4) Et muſs scharfe und geubte Sinne, besonders scharfe Augen und feines Gefühl, so wie Sicherheit und gleichmäſsige Gewandtheit in- beiden Händen und im ganzen Körper besitzen. Wer diese Eigenschaften nicht von der Natur erhalten hat, muſs sich bemühen, sie durch zweckmäfsige und fortgesetate Uebungen zu erwerben oder weiter auszubilden.*
5) Auch mufs ein guter Operateur im Operiren selbst eine möglichst groſse Fertigkeit besitzen und dieselbe
theils durch Uebungen im Zergliedern des Thierkörpers,
vorzüglich aber durch recht oftmalige Ausübung der sämmtlichen Operationen au todten und lebenden Thie- ren sich erwerben wimahie ne
6) Eudlich muls er auch viel Muth, numndglichae groſse Ruhe und Besonnenheit, einen schnellen Ueberblick und viel Gewandtheit, besonders im Umgange mit den Thie- ren besitaen, und diese Eigenschaften bei der Ausfüh- rung der wiebtigeren Operationen geltend machen, be- sonders wenn hierbei unerwartete gefährlicke Zufalle plötzlich eintreten, oder wenn die zu operirenden Thiere sehr bösartig und widersetzlich sind. Denn in dem letz- tern Falle ist es niemals hinreichend, dals der Opera- teur den Gehülfen blos die mündliche Anweisung giebt, wie ein Thier zu bändigen und zu fesseln sei, sondern er selbst mufs hierbei an den gefahrdrohendsten Stellen thätig mitwirken und sechr oft Zuerst die Hand an das Thier eren O2 udo: bIINN uHlodas- daillbasls
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Man hat die thierärztlichen Operationen nach Ver-
schiedenheit ihrer Ausführung, ihres Zweckes 9. s. w.
mit verschiedenen allgemeinen Benennungen bezeichnet,
und zwar: a) als einfache, und b) als zusammen- gesetzte Operationen; erstere bestehen hauptsächlich nur in einem Operationsakt,, und sind mit einem Iustru- ment leicht und schnell ausführbar, während die zusam- mengesetzten in verschiedenen Akten und Handgriffen bestehen, gewöhnlich mehrere Instrumente erfordern, länger dauern und schwieriger ausführbar sind;%) als Manual- Operationen, wenn sie mit den bloſsen Hän- den verrichtet werden(z. B. die Wiedereinrichtung einer
krankhafter Zustände nöthig sind(z. B. der Schlund- schnitt bei fremden Körpern im Schlunde, die Eröffnung eines tiefliegenden Abscesses); h) als Mode- oder Luxus-Operationen, welche nur zur Verschönerung der Thiere dienen sollen(z. B. das Englisiren, das Ver- kürzen der Ohren); i) als Radikal-Operationen, wenn sie zur gründlichen Beseitigung eines abnormen Zustandes dienen(z. B. die vollständige Ausschälung einer Balggeschwulst, die Vereinigung eines Bruchtin- ges durch die blutige Nath); und) als Palliativ- Operationen, durch welche blos die theilweise oder die vorübergehende Eutfernung eines Uebels, oder nur die Minderung der Krankheitszufalle erreicht wird(2. die Durchschneidung des Sohlennerven bei Lahmheiten von unheilbaren Exostosen am Fessel u. s. w.). §. 5.
Bei den einzelnen Operationen uuterscheidet man: 1) die Operationsakte, 2) die Operationsme- thoden, und 3) die Operationsweisen oder ope- rative Verfahrungsweisen.— Operationsakte sind die einfachen, auf einauder folgenden Verrichtungen oder Haudgriffe, aus deren Vereinigung eine Operation besteht und von denen einer den Zweck derselben haupt- sächlich erfüllt. Fast alle, und namentlich die gröſsern Operationen sind aus mehreren Akten zusammengesetzt, und die Unterscheidung in einfache und in zusammenge- setzte Operationen ist daher, streng genommen, mehren- theils ohne Grund.— Operationsmethode ist der ganze Inbegriff eines geregelten Verfahrens, durch welches der Zweck der Operation auf eine eigenthümliche Weise er- reicht wird- Von manchen Operationen giebt es nur eine Methode(z. B. von dem Schlundschnitt), andere köunen dagegen nach mehrern Methoden ausgeführt wer- den(z. B. die Eröffuung der Luftsäcke, die Kastration). — Als Operations weise bezeichnet man die Verschie- denheit, welche bei manchen Operationen nur in der Ausübung einzelner Operationsakte angebracht wird. Es kann daher von einer Methode mehrerlei Verfahrungs- weisen geben. Bei den letztern wird der Zweck im- mer an einer und derselben Operationsstelle, nur mit an- dern instrumenten oder mit andern Handgriffen herbei- geführt(z. B. das Aderlassen mit der Lanzette, mit der Fliete und mit dem Schnäpper), und es ist daher in jedem einzelnen Falle nur eine einzige Verfahrungsweise wirklich ausführbar; bei den Methoden werden aber ver- schiedene Theile und in verschiedenen Richtungen be- troffen, so daſs ofſt ueben einer Methode auch noch.


