8. W. 1
wo bekauntlich die Sahen
i Sehienbein und dem a man den Sohleunerg vniseh lbein- und des Hufbeinbelg
chieubeinvenen. 3 gelenk liegt der binten Lvaig em Rande der Beugesethen un arterie(also hinter derslben) ber vor dieser Artend und hü- schen beiden). Man macht hir der Mitte der Länge des ſs. rvor dem Rande der Beugesl inlern Zweig, oder eiuige l. wenn man den vordern Imi
lautschmit hfst man die Mal ollen mit den Fingern oder(gr t stumpfen faben elwas asi- aus der Wunde mittesst Pirrett ht Zellgewehe weg, welche de hedeckt, und halt etwas diote, „je nach det Kacs des Pierdes e des Fälses Hertei bat un lesem Zellgewehe uum Vurstei igeſälse zu achten mi deshe
weil das bei ihrer Vefbuun Aoſaden des erien immn Fall sein, so muſs man, dhe m lutung qureh kaltes Waser t efalse sogleich stillen. Aui x
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(oder weniger zweckmäſsig mit einer Scheere) queer durch; oder,— man führe mittelst einer krummen Na- del einen Faden unter den Nerv, binde den Faden in eine einfache Schlinge um denselben, ziehe ihn damit von den daneben liegenden Theilen ab in die Höhe und schneide ihn durch. Bei dem Durchschneiden ruckt das Pferd in Folge des Schmerzes heftig zusammen. Hier- auf ergreift man das untere(vom Hufe herkommende) Ende des Nerven mit der Pinzette, löset es etwa ¾ bis
1 Zoll lang von den umgebenden Theilen und schneidet
es zuletzt gänzlich heraus. Die Operation ist damit be- endet. Nach der Vorschrift einiger Thierärzte soll man nun die Hautwunde heften; ich sahe davon keine Be- schleunigung der Heilung, wohl aber oft Vermehraung der Schmerzen, und ziehe hier deshalb das Bedecken der Wunde mit einem dünnen Tampon von weichem Werg und das Umlegen einer einfachen Binde vor. Die- ser Verband kann jedoch erst angelegt werden, nach-
dem auch an der anderen Seite des Fuſses die Opera-
tion ausgeführt ist,— wenn dies die Umstände so ver- langen. In diesein Falle wendet man das Thier auf die andere Seite und verfährt auch hier nach obigen Regeln.
§. 172.
HDiie Nachbehandlung verlangt Ruhe des Theils und Verminderung der Entzündung soviel als möglich. Mau lälst deshalb in den ersten 4— 8 Tagen den Fuls ſeiſsig mit kaltem Wasser oder mit Bleiwasser küh- len, und dies selbst dann noch, wenn nach 3 Tagen sich Eiterung einstellt. Dies ist zwar gewöhnlich der Fall, weil die Wunden mit Substanzverlust verbunden sind; dennoch aber darf man die Eiterung und Granula- tion nicht gerade befördern; denn die Enden der Ner-
ven schwellen dabei an und nehmen an der Granula-
tion oft einen zu lebhaften Antheil, so daſs sie knopfar- tig über die Wundfläche hervortreten und vermöge ihrer groſsen Empfindlichkeit bei jeder Berührung heftige Schmerzen erzeugen. Der erste Verband bleibt 2— 3 Tage ruhig liegen, wird dann erweicht, abgenommen, die Wunde mit kalltem Wasser gereiniget und wieder angelegt,— und so täglich fortgefahren bis zur Hei- lung.— Sollte die bezeichnete Wucherung an deu Ner- venenden eintreten, so schneide man die überflüssige Substanz ab oder ätze sie mit Kali causticum.— Nach geschehener Heilung vereinigen sich auch die getrennten Nerven allmälig wieder, und zwar, nach ein- facher Durchschneidung oft unmittelbar und in Zeit von 6— 8 Tagen, aber nach dem Herauslösen eines Stückes in Zeit von 4— 6 Wochen. Im letztern Falle bildet sich stets eine Zwischenmasse von Zellgewebe und aus- geschwitztem Faserstoff, in welche Masse sich aber nach und nach die Primitivfasern der Nerven verlängern und so eine wirkliche Vereinigung der Nervenenden, oft mit Wiederherstellung des Gefühls, bewirken. In Folge dessen hört zuweilen die Wirksamkeit der Ope- ration nach einiger Zeit auf und die frähere Lahmheit tritt wieder ein. Wann dies geschieht, ist im Voraus nicht zu bestimmen. Anmerkung. Man hat auch die Neurotomie als ein Hülfsmittel gegen das Lahmgehen bei dem Spatt, dem Rehbein und der Hasenhake versucht und zu diesem Zwecke über dem Sprunggelenk an der in- nern Seite den innern und äufsern Sohlenerv, an der äufsern Seite aber den langen Hautnerv durch- schnitten.(Tab. IX. Fig. 3 u. 4.) Ich selbst habe in mehrern Fällen diese Operation versuchsweise unteruommen, bis jetzt aber wenig günstige Resul-
tate gewonnen.
XLVI. Der Beinhautschnitt(Periosteotomid).
§. 173. Die Durchschneidung des Periosteums auf den Ue- berbeinen an den Schienbeinen der Pferde ist im Jahre
1835 von Sewell als das beste Verfahren zur Besei-
tigung der Lahmheiten, welche von diesen Exostosen entstehen, empfohlen worden 1). Mayer*), Spoo- ner ³) u. A. haben seitdem diese Operation mit gutem Erfolge wiederholt, und ich kann den letztern nicht nur hinsichtlich des baldigen Aufhörens der Lahmheit, son- dern auch hinsichtlich der nachfolgenden Verkleinerung des Ueberbeins bestätigen. Die Operation erscheint als nützlich angezeigt, wenn- gleich nicht gerade als dringend nothwendig, bei allen sehr schmerzhaften Ueberbeinen, und zwar sowohl bei denen, die schon wirklich ausgebildet und hart sind, wie auch bei solchen, welche eben erst frisch entstan- den und noch in Entzündung der Beinhaut mit unter ihr bestehender Ausammlung von ausgeschwitzter plastischer Flüssigkeit bestehen. Durch die Operation wird die Span- nung der Beinhaut aufgehoben, die ergossene Flüssigkeit
¹) The Veterinarian, Vol. 7.(1835.) September. 2²) Desgl. Vol. 9. p. 16.
¹) A Treatise on the structure, functions etc. of the foot and leg of the horse. p. 241.
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entleert, durch beides der Schmerz und die Lahmheit beseitiget, und, wie es scheint, selbst die Ernährung des Knochens an der betroffenen Stelle vermindert.
§. 174.
Vor der Operation soll man nach Sewell in den- jenigen Fällen, wo eine akute Entzündung mit heftiger Geschwulst um das Ueberbein besteht, diese Zufälle erst durch kalte Umschläge und andere passende Mittel weg- schaffen. Eben so wird man etwa vorhandene harte Hautschorfe erst durch erweichende Mittel beseitigen. Au ustrumenten gebraucht man ein spitzes Bistouri, eine schmale Haarseilnadel oder eine Hohlsonde und ein von Sewell angegebenes Periosteotom. Letzteres ist ein 2 bis 2 ¼½ Linien breites, 4 Zoll langes Knopfmesser mit etwa 2 Zoll langem Heft, die Schneide mäſsig convex, der Rücken eben so concav.
Das Pferd wird zur Operation so niedergelegt und gebunden, dals die mit dem Ueberbein behaftete Parthie des betreffenden Fuſses nach oben und frei zugänglich liegt. Hierauf macht man unmittelbar unter dem Ueber- bein(das Pferd stehend gedacht) mit dem spitzen Bi- stouri eine etwa 4- 5 Linien lange Oeffnung durch die Haut bis auf die Beinhaut,— führt durch diese Oeff- nung die Hohlsonde oder die schmale Haarseilnadel,
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