32 Paul Glaue und Alfred Rahlfs,[168]
Von den Fragmenten gehören fünf, P. 191—4 und P. 22, als Überbleibsel eines und desselben Doppelblattes zusammen. Bei P. 19 1. 2 sind die sich entsprechenden Stücke der beiden Hälften des Doppelblattes nebst dem inneren Rand, an welchem sie ur- sprünglich zusammenhingen, erhalten und außt der Gießener Tafel richtig wieder zusammengesetzt. P. 193.4 und P. 22 sind einzelne Fragmente, die zur zweiten Hälfte desselben Doppelblattes gehören. In dem Codex, aus welchem die Fragmente stammen, folgten die beiden Hälften des Doppelblattes nicht unmittelbar aufeinander,
sondern es muß, wie sich aus dem erhaltenen Texte leicht berechnen
läßt, ein anderos Doppelblatt dazwischen gelegen haben. Also repräsentierte unser Doppelblatt, wenn der Codex aus Quaternionen gebildet war, das 3. und 6. Blatt eines Quaternio.
P. 26 ist ein kleines Fragment eines Einzelblattes, das auf die zweite Hälfte des Doppelblattes nicht unmittelbar folgte, sondern durch ein anderes Blatt davon getrennt war. Bei der Annahme von Quaternionen gehörte es zum letzten(achten) Blatte
des Quaternio.
P. 13 ist ein etwas größeres Fragment eines anderen Ein- zelblattes, das wiederum nicht unmittelbar folgte, sondern durch drei Blätter von dem vorigen Einzelblatte getrennt war. Bei der Annahme von Quaternionen Sehüörto es zum 4. Blatte des folgenden Quaternio.
Die Rückseiten von P. 19 3. 4, P. 22 und P. 13 sind unlesbar. Die kleinen und zum Teil unlesbaren Fetzen P. 19 5- konnten nicht oder nicht sicher identifiziert werden.
UÜber das ursprüngliche Aussehen des Codex, dem die Fragmente entstammen, läßt sich folgendes ermitteln. Er hatte zwei Kolumnen auf der Seite. Die volle Länge einer Kolumne ist nirgends erhalten, aber aus den Lücken zwischen den auf P. 191.2 erhaltenen Textresten läßt sich leicht berechnen, daß jede Kolumne etwa 40 Zeilen umfaßt haben muß. Da nun die Zeilen genau ½ cm hoch sind, ergibt sich für die Kolumne eine Gesamt- höhe von 20 cm. Die Breite einer Kolumne(zwischen den senk- rechten Linien, die sie abgrenzen, aber oft überschritten werden) beträgt auf P. 191 und P. 26 im Durchschnitt annähernd 5 ½ cm; zwischen den beiden Kolumnen ist ein Zwischenraum von annähernd 1 ½ cm; also haben die beiden Kolumnen mit dem Zwischenraum annähernd 12 ½ cm eingenommen. Hierzu kamen noch die Ränder. Der auf P. 191.2 erhaltene innere Rand ist 1,7 cm, der auf P. 13 erhaltene untere Rand 2,7 cm breit. Der äußere und der obere Rand sind nirgends erhalten, werden aber ungefähr so breit ge-


