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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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meinen Namen ſetzen mag, darf ich als Ehrenkreuze in den Augen meiner Mitbürger betrachten, und ich würde erröthen vor Schaam, wenn ich zu jener Zeit in dem ausſchließlichen Studium des römi⸗ ſchen Rechts die Entwicklung des öffentlichen Rechts unſerer deut⸗ ſchen Gegenwart vernachläſſigte und bloß daran gedacht hätte, meine Collegia zu abſolviren und meine Examina zu machen, ohne an der politiſchen Bewegung meines engeren und weiteren deutſchen Vater⸗ landes Antheil zu nehmen. Als ein Sohn des Volkes hielt ich die unerſchütterliche öffentliche Vertheidigung ſeiner feierlich verbürgten Rechte gegen die Angriffe der Gewalt für den beſten freiwilligen Staatsdienſt, und in dieſem, freilich ſehr undankbaren eund unbe⸗ ſoldeten Staatsdienſt habe ich, wie Sie ſehen, meine Carridre ge⸗ macht, denn ich ſtehe auf der Candidatenliſte für das moderne Prytaneum, das Zucht⸗ und Correktionshaus.

Mögen Sie nun, m. H. G., über die Parteirichtung dieſer meiner vor⸗ und nachmärzlichen politiſchen Thätigkeit von Ihrem Standpunkte urtheilen, wie Sie wollen: ſo werden Sie mir doch, Angeſichts meiner ganzen Vergangenheit das Zeugniß nicht verſagen können, daß ich immer, vor wie nach der Revolution, offen und ehrlich und mit Aufopferung aller perſönlichen Rückſichten meine einmal gewonnene Ueberzeugung vertreten habe, und das iſt das einzige Zeugniß, das mir ſelbſt von meinen Gegnern nicht ver⸗ weigert werden darf. Ich habe dieſe meine politiſche Ueberzeugung meinen Mitbürgern gegenüber durch Rede und Preſſe und unter jedesmaliger Darlegung der Gründe ausgeſprochen und ſelbſt dar⸗ nach gehandelt, zu einer Zeit, wo, wie ich ausführlich nachgewieſen habe, alle ſeither beſtandenen Rechtsverhältniſſe und Rechtsbegriffe unter dem Einfluſſe einer außerordentlichen revolutionären Bewegung in voller Auflöſung und Neugeſtaltung begriffen waren, und wo jede politiſche Ueberzeugung nicht allein das Recht, ſondern auch die Pflicht hatte, ſich im Intereſſe des auf dem Spiele ſtehenden all⸗ gemeinen Wohls öffentlich hören zu laſſen. Jene außerordentliche Zeit iſt nun vorüber, faſt ohne eine Spur zu hinterlaſſen wer will mich nachträglich ſchelten oder ſtrafen für den Gebrauch, den ich in beſter Abſicht von jener revolutionären Freiheit gemacht habe, einen Gebrauch, der auch mir in meinem Sinne zuſtand, ſo gut wie ihn Andere in ihrem Sinne gemacht haben?! Die Um⸗ ſtände, unter denen ich ſprach, ſchrieb und handelte, waren, wie Niemand läugnet, außerordentliche, und ich habe gezeigt, daß der gewöhnliche Maßſtab einer früheren, heute wieder aufgenommenen Rechtsanſchauung nicht ohne Unbilligkeit gegen den Einzelnen an ſie angelegt werden darf. Meine Beweggründe waren rein, und wenn ich da oder dort wirklich über die von einem nüchternen Alter und praktiſcher Erfahrung geſteckte Grenze der ſ. g. Mäßigung hin⸗ ausgegangen ſein ſollte, ſo entſchuldigt mich der uneigenützige Eifer eines jugendlichen Patriotismus und der feſte Glaube an die Wahr⸗