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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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buchsbegriffen und papiernen Definitionen beurtheilt werden darf. Hier müſſen zu meinen Gunſten dieſelben Gründe gelten, welche in dem bekannten Antrag der vorigen zweite Stände⸗ kammer Januar dieſes Jahres auf Ertheilung einer Amneſtie für die ſo genannten politiſchen Verbrecher nachdrücklich hervorgehoben worden ſind.

Zeiten ſtarker politiſcher Erſchütterungen, ſo heißt es in den Motiven jenes Antrags,haben die heftige Aufregung der Staats⸗ angehörigen zur nothwendigen Folge; ſie erregen die Leiden⸗ ſchaften, Wünſche und Hoffnungen gerade derjenigen am mächtigſten, welchen das Wohldes Ganzenam theuer⸗ ſten iſt; ſie verrücken die Begriffe despoſitivenöffent⸗ lichen Rechtes und laſſen dennach dem beſſeren Neuen Strebenden nur zu leicht die in politiſchen Dingen oft kaum erkennbare Grenze zwiſchen dem Erlaubten und Verbotenen überſchreiten. Wenn ſomit die an politiſchen Ereigniſſen und Wechſelfällen ſo überreichen Jahre 1848 und 49 ſchon an und für ſich eine Reihe von Thatſachen erzeugen mußten, die als politiſche Vergehen verfolgt wurden, ſo wird dies um ſo erklärlicher erſcheinen, wenn man bedenkt, daß je nach der Ent⸗ wickelung der Verhältniſſe auch die Berechtigung der konſtituirten Gewalten ab⸗und zunahm und dasöffent⸗ liche Recht der Art ins Schwanken kam, daß ein von faſt allen deutſchen Staaten anerkanntes Grundge⸗ ſetz, gleich denen, die es geſchaffen, im Laufe weniger Wochen nicht nur den Charakter der Heiligkeit und Unverletzlichkeit verloren, ſondern ſogarmit Verfolg⸗ ungund Vernichtung bedrohtward. Solche Unterſchei⸗ dungen, die ihren Grund nicht in ſich ſelbſt, ſondern in äußeren Verhältniſſen finden, ſind unerkennbar dem geſunden Sinndes Volkes, das den Gedanken nicht faſſen kann, morgen in den Staub zu treten, was es heute verehrt. Nur zwei Mittel gibt es, den jetzigen be⸗ drohlichen Zuſtand zum Beſſeren zu wenden; ſie heißen Gerechtig⸗ keit und Verſöhnung. Die Gerechtigkeit verlangt, daß die feierlichen Zuſagen der deutſchen Fürſten ihren Völkern unverkürzt erfüllt werden. Die Verſöhnung erfordert, daß ein großer politiſcher Akt den Schleier des Vergeſſens werfe über die Irrthümer und Fehler, die allen politiſchen Par⸗ teien der Jahre 1848 und 49 in ſo reichem Maaße zur Laſt fallen.

Dieſer gewiß ſehr beachtenswerthe Antrag der letzten zweiten Kam⸗ mer, deſſen rechtzeitige Annahme manches geſtörte Familienglück wie⸗ der herſtellen und eine friedliche Verſöhnung der Parteien in Heſſen hätte anbahnen können, hat indeſſen das Schickſal vieler andern ge⸗ theilt er iſt in Folge der von Herrn Jaup verfügten Auflöſung