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„Der freie Aufſchwung des Volkes hat die lange drückenden „Feſſeln der Knechtſchaft geſprengt. Der große Grundſatz der Volks⸗ „herrſchaft iſt mit unwiderſtehlicher Gewalt ins Leben getreten. „Das Recht und die Macht des Volkes iſt das höchſte Recht und „die höchſte Macht in allen deutſchen Staaten geworden. Von jetzt „an haben die Regierungen ihre Befugniſſe nur durch „das Volk und der verfaſſungsmäßig ausgeſprochene „Wille derſelben ſchreibt ihnen die Grenzen ihrer Ge⸗ „walt vor.— Darum wollen wir die Anerkennung dieſes Grund⸗ „ſatzes der Volksherrſchaft in allen ſeinen Folgen. Wir wollen, „daß das Volk, d. h. die Mehrheit aller ſelbſtſtändigen und unbe⸗ „ſcholtenen Staatsbürger, auf geſetzlich vorgeſchriebene und ordnungs⸗ „mäßige Weiſe darüber entſcheiden könne, nach welcher »„Verfaſſung es leben und wie es regiert ſein will.“—
Nun wohlan, M. H., dieſen ſelben Grundſatz, der die Rechtfer⸗ tigung meines ganzen nunmehr angeſchuldigten öffentlichen Auftretens enthält, hat ganz mit denſelben Worten auch Herr Dr. H. C. Jaup dahier, damals noch geheimer Staatsrath, in einem durch das ganze Land verbreiteten Manifeſt an die heſſiſchen Mitbürger vom 12. April 1848 durch ſeine eigenhändige Namensunterſchrift ſchwarz auf weiß für den ſeinigen erklärt! Ich denke wenn meine eigne politiſche Ueberzeugung damals in ſolcher Weiſe und durch ſolche Autoritäten unterſtützt wurde, durfte ich ihr doch unbedenklich Folge leiſten! Mein damaliger Geſinnungsgenoſſe Jaup iſt ein paar Wochen nach Ablegung dieſes Glaubensbekenntniſſes heſſiſcher Miniſter geworden und hat daſſelbe ſodann verläugnet; ich bin ihm treu geblieben:— deßwegen bin ich unter der Regierung deſſelben Herrn Jaup als Hochverräther proſcribirt, 10 Monate lang eingeſperrt worden und ſoll nun noch dabei zu Zuchthausſtrafe verurtheilt werden! Der Miniſter Jaup vom Herbſt 48 ließ mich verfolgen für die Durch⸗ führung der Grundſätze des ehemaligen Staatsraths und Demo⸗ kraten Jaup vom April 48! In dieſem Widerſpruch liegt eine Moral, die ich Ihnen an das Herz legen will, meine Herrn Geſchwor⸗ nen; denn ſie enthält, richtig verſtanden, das Urtheil über meine Schuld oder Nichtſchuld in dieſer ganzen Kette von Anklagen.
Gewiß kann es uns nicht zum Verbrechen angerechnet werden, wenn wir thatſächlich und konſequent an Grundſützen feſtgehalten haben, welche ſelbſt von jenen Männern früher oder ſpäter öffent⸗ lich und ungeſtraft als die ihrigen ausgeſprochen worden ſind! An eine ſo außerordentliche Zeit, wo die politiſchen Rechtsverhältniſſe und Rechtsbegriffe einem ſo raſchen Wechſel unterworfen waren, kann man billiger Weiſe weder nach der einen noch der andern Seite hin den Maßſtab der alten Strafgeſetzgebung des Polizeiſtaats anlegen; jene Zeit der Märzrevolution war, wie Simon von Trier noch im September 48 richtig erklärte,„eine autonome Zeit, die ihr Geſetz in ſich ſelbſt trug und nicht nach Jahr⸗


