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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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einen möglichen Beutelſchneider, Buſchklepper, Merdirennen. Fäl⸗ ſcher und ſonſtwelchenGalgenkandidaten erſcheinen zu laſſen:

denn alle dieſe und noch andere Species jener ſauberen Familie ge⸗ bören in das gemeinſame Bagno des gſetzlichen Begriffs vonVer⸗ krechen. Ich will eine ſo niederträchtige Abhſicht nicht zwi⸗ ſchen den Zeilen leſen, obſchon ſie immerhin nicht gerade unwahr⸗ ſcheinlich wäre; denn Sie wiſſen wohl, daß ein polizeilicher Steck⸗ brief wegenHochverraths heutzutage ein unter allen ehrlichen Leuten des In⸗ und Auslandes reſpektirter Freipaß iſt, und es wäre darum ein naheliegender Kunſtgriff, dieſe unwillkürliche Re⸗ kommandation des Gerichtsſtyls durch jenen vieldeutigen Zuſatz in⸗ direkt widerrufen zu wollen. Aber ich hatte wenigſtens das unbe⸗ ſtreitbare Recht, von Ihnen zu verlangen, daß ſie durch genaue und gewiſſenhafte Angabe der einzelnen angeſchuldigten außerhoch⸗ verrätheriſchenVerbrechen ſelbſt die Möglichkeit eines ſol⸗ chen entehrenden Verdachts für mich außer Frage ſtellten. Sie waren dies meiner moraliſchen Ehre ſchuldig, die man mir bis jetzt noch von keiner Seite amtlich oder ſonſtwie mit Erfolg abzuſchneiden verſucht hat. Derdemokratiſche Verein zu Schot⸗ ten hat, wie ich inzwiſchen zu meiner großen Genugthuung erfah⸗ ren habe, darauf hin Sie zur Rechtfertigung lieines abweſenden Präſidenten öffentlich aufgefordert, jene rubrizirtenVerbrechen namentlich zu bezeichnen. Ich habe keinen Grund zu erwarten, daß Sie dieſe Aufforderung, deren Unterzeichner Sie indeſſen viel⸗ leicht ebenfalls ſchon wegenfrechen Tadels der Behörde oder wegen ihrer Sympathie für einen des Hochverraths Angeklagten alsmittelbare Hochverräther proſeribirt haben, öſſentlich Folge leiſten werden, und ich halte es ohnehin nicht für nöthig, ſte mei⸗ nerſeits hiermit nochmals zu wiederholen. Ich weiß, die hohe Juſtiz hat in der traditionellen Rumpelkammer ihrer Strafgeſetz⸗ theorien ein ſo wohlaſſortirtes Repertorium verſchiedenartigerVer⸗ brechen aufgeſtapelt, daß Sie um die Antwort nicht lange verle⸗ gen zu ſein brauchen. Sie haben die Wahl zwiſchenMajeſtäts⸗ beleidigung, Aufreizung zur Unzufriedenheit, unehrerbietigem Ta⸗ del der hohen Nationalverſammlung und des Reichsminiſteriums, Gottesläugnung, grober Schmähung der Behörden und insbeſon⸗ dere des großh. heſſ.Hofgerichtsn zꝛc. zꝛc. Alle dieſe weitſchich⸗ tigen Kategorien ſind herlömmliche Univerſalmüttel der verrotteten deutſchen Kriminaljuſt z, die ſich zur Noth auf hundert bedeutungs⸗ loſe Fäͤlle und auf jeden irgendwie verfänglichen mündlichen oder ſchrifilichen Ausdruck anpaſſen laſſen, Sie wiſſen, ich habe in der letzten Woche vor, meiner Entfernung eine Volksverſammlung zu Oberohmen und zwei unter Ihren Augen zu Gießen abgehalten: in jeder derſelben waren amtliche Stenographen im Hintergrunde beſchäftigt, meine Worte zu protokollixen, und ich ſelbſt habe zum