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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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und meine ſeitherige Thätigkeit großentheils aus eigner Anſchauung genauer bekannt iſt. Ich will mich nicht damit aufhalten, die Mangelhaftigkeit meines von Ihrer Feder ſkizzirten Porträts einer genauen Kritik des in Na 17 des Gaſthauſeszum Rebſtock vor mir hängenden Spiegels zu unterwerfen. Daß Sit meine Augen blaugrau gefärbt haben, iſt eine optiſcht Täuſchung, über dereu ſchwarzbraune Wirklichkeit Sie vielleicht ſellſt ein Theil der Gieſ⸗ ſener Damen hätte belehren können, und jein Veweis dafür, daß Sie mir bisher noch nicht rechtins Auge geſehen haben. Danken aber muß ich Ihnen bei dieſer Gelegenheit ausdrücklich für die ſchmeichelhafte Artigkeit, womit Sie meinenblonden, wenn auch nochſchwachen Schnurrbart amtlich anerkennt haben. Dieſer an⸗ ſpruchsloſe Embryo eines projektirtenHenri-Quatre oderLich⸗ nowsky war von jeher der leider! meiſt unbeachtete Gegenſtand meinerggeheimen Eitelkeit, und es freut mich deßhalb unbeſchreiblich, daß ſeine jugendliche, durch die frivole Skeptik meiner Freunde oft angezweifelte Exiſtenz von nun an endlich durch das amtliche Vidit der großherzoglich heſſiſchen Gerichts⸗Polizei unwiderruflich außer Frage geſtellt iſt. Abgeſehen von dieſen unweſentlichen Aeußerlichkeiten, erlaube ich mir hier nur, rie Kategorie derVer⸗ brechen wegen deren Sie mich öffentlich für vogelfrei erklärt haben, näher zu beleuchten. ¹

Daß Sie mich von dem amilichen Geſichtspunkte Ihrer heſſ. Criminaljuſtiz aus alsHochverräther fignaliſtren würden, konnte ich füglich erwarten. Es iſt dies das ſeit den Tagen der ſchwarzen Commiſſton bundesräglich abgenutzte Brandmal was die deurſche Polizei von jeher allen demokranſchen Veſtrebungen auf die Stirne gedruͤckt hat, und deſſen ehrenvolle Auszeichnung ich gerade j tßt mit zahtreichen Geſtnnungsgenoſſen aus allen 38 Vater⸗ ländern zu theilen ſtolz bin. Ich habt ſchon auf der letzten Volks⸗ verſammlung zu Gießen den eigentlichen Charakter dieſer Anſchul⸗ digung, die von dem Gr. Hofgericht auch als Rechtfertigung der vorhergegangenen Verhaftung meiner Freunde vorgeſchoben z wurde, mit dem großherzoglich heſſiſchen Strafgeſetzbuc in der Hand und nach juriſtiſcher Definktion, wenn auch vielleicht mit etwas allzu la ienhaftem Humor ausführlich eroͤrtertz ich habe nachgewieſen, daß der verſchollene Begriff des ſogenanntenHochverraths nach der von Gottes Gnaden anerkannten Conſequenzen der letzten Nevolu⸗ tion ein anachyoniſtiſches Unding iſt, daß mit demſelben Rechte, wie unſre Freunde, nach den thatſächlich annullinten Sätzen deſſel⸗ ben du Thilſchen Coder auch Seine koͤnigliche Hoheit der Groß⸗ herzog Ludwig III. von Heſſen und bei Rhein oler vielmehr bei deſſen ſouveräner Unverantwortlichkelt, ſein ehemaliger conſtitutio⸗ neller Miniſter, deredle ic. Freiherr von Gagern, nermaliger Präfident der ſogenannten Rationalverſammlung zu 8 10 Nah⸗