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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
Entstehung
Seite
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Dashochverehrliche Hofgericht zu Gießen, ein Collegium, deſſen Urtheil durch die bekannten Antecedentien ſeiner hervorra⸗ gendſten aktiven und penſionirten Mitglied⸗r, eines Grorgi, Nöll⸗ ner, Weber, Preuſchen, Dietz und anderer weiland Handlanger derſchwarzen und andererCommiſſtonen in Sachen der De⸗ magogenverfolgung zu einer vollgültigen Autorität geworden iſt, hat bereits einige Tage vor meiner Incognito⸗Abreiſe, am Mor⸗ gen vor der letzten von mir abgehaltenen Volksverſammlung, ei⸗ nen Verhaftsbefehl gegen mich erlaſſen und Sie, Herr Kriminal⸗ Richter, mit deſſen Vollziehung beauftragt. Ich weiß nicht, ob dieſer neue Akt des acht Tage vorher an meinen Freunden voll⸗ ſtreckten Martialgeſetzes der Gießener Juſtiz abermals durch eine Eſtaffette des Miniſters Jaup veranlaßt worden iſt o⸗er durch je⸗ nen berüchtigten Erlaß des hohen Reichsminiſteriums, der notz der paulskirchlichen Grundrechte die deutſche Demokratie in allen 38 Gauen in polizeilichen Belagerungszuſtand und alle mißliebigen Führer dieſer Partei in Bauſch und Bogen für vogelfrei erklärt, oder durch irgend eine jener üblichen Denuziationen, welche neuer⸗ dings von den Mouchards dervaterländiſchen Siypſchaft än den Löwenrachen des Polizeibürcaus geworfen war, denn ich will die eigentlichen Motive dieſes hofgerichtsräthlichen Beſchluſſes hier niche unterſuchen. Ich weiß, der ſogenannte Rechiszuſtand iſt in unſerem geſegneten Vaterlande faſt überall durch willkürliche Ausnahms⸗ Maßregeln und durch die Wiederaufnahme veralteter Strafgeſetze ſo ganz illuſoriſch geworden, daß das Damokles⸗Schwert lanze ſchon, zum Niederfallen bereit, über unſer Aller Häuptern ſchwebie und unſere bisherige proviſoriſche Freiheit nur als eine aus noth⸗ gedrungener Klugheit verlängerte Galgenfriſt zu betrachten war. Ich habe unwillkuͤrlich an den Ausſpruch jenes Franzoſen gedacht: Wenn man mich heutzutage beſchuldigte, rie große Glocke der Notredame⸗Kirche geſtohlen und in meiner Weſtentaſche verſteckt zu haben, ich würde keinen Augenbltck ſäumen, rie Flucht zu ergreifen. Der Erfolg hat gelehrt, wie ſehr ich Recht hatte, dies zu meinem Nutz und Frommen ins heſſendarmſtädtiſche Deutſch zu überſetzen. Ich habe von dieſem Geſichtspunkte aus noch in der letzten Loits⸗ verſammlung zu Gießen die Gerüchte von meiner bevorſtehenden Verhaftung beleuchtet und in richtiger Vorahnung der kommenden Ereigniſſe in Bezug auf mich an jenes Wort erinuert, das der un⸗ glückliche Hoff ſeiner Vertheidigungsſchrift als Morto voraugeſtellt hat:wenn man an den Hund will, muß er Leder ge⸗ freſſen haben. Ich habe geſagt, in Gießen ſeien außer mir noch derartigeHunde genug, auf welche die hohe Juſtiz laut miniſterieller Inſtruktion Jagd mache, um ſie in ihrem Seltersberger Stall an die Kette zu legen, und das criminelleLeder, womit man ihnen den Mund zu ſtopfen gedenke, liege ſchon längſt in der