Druckschrift 
Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
Entstehung
Seite
270
Einzelbild herunterladen

Die erſte höchſt erbauliche Beilage obigen Briefes, die ich nebſt Rechnung

in Wortlaut und Orthographie der Originalien wiedergebe, lautet: Stauffenberg, den 18. Auguſt 1846. Hoch Geehrteſter Herr K......

Ich bin ſo frey und ſchicke Ihnen hier das Verzeichniß über die am 7ten und Sten Auguſt verbrochene Gegenſtände und der verſprochene Zapfgebür von den Vier Ohm Bier, welche von Herr Ebel hinausgebracht waren. Herr K..... ich bitte ſorgen Sie doch dafür daß ich hier Entſchädigt werde. Ich bin Stolz darauf, daß die Herren Studenten bey Ihrem Auszug Staufenberg zu Ihrem Aufenthaltsort gewählt hatten, zumal da alles ſo gut abgelaufen war wenn ich aber dieſen Verluſt leiden ſoll, ſo habe ich mich mit meinen Leuten vor nichts und wieder nichts geplagt. Ich Glanbe nicht, daß Sie mir es zu muthen werden da ich mit der Speiſe und Getränke niemals den gewöhnlichen Preis über⸗ ſchritten habe, und die Herren Studenten ſagten mir ich ſollte nur immer ent⸗ zwey ſchlagen laſſen, es wirde alles bezahlt.

Es Empfiehlt ſich Ihr unterthänigſter Diener

Johannes Stingel Wirth auf der Staufenburg.

Verzeichniß über die Gegenſtände welche von dem 7ten bis 9ten Auguſt 1846 von den Herren Studenten in meiner Wirthſchaft verbrochen worden iſt.

Stingel zu Staufenberg.

1) 130 Bier und Weingläſſer à 5 kr...... 10 50 2) 296 Bier und Weinflaſchen à 71,2 kr....... 37 3) 30 Waſſer Grüge à 4 kr........... 2 4) 2 Windlampen à 24 kr........... 48 5) 54 Bortzlanen Teller à 6 kr.......... 5 24 6) 10 Gute Taſſen à 12 kr........... 2 7) Zapf Gebür von 4 Ohm Bier Lautet Agort.... 12 8) für verbrochne Stühle........... 5

fl. 55 2

Das mit Bleiſtift von Dr. Banſa niedergeſchriebene Original der durch den Gießener Stadtvorſtand vermittelten Uebereinkunft zwiſchen dem Gießener akademiſchen Senat und der Studentenſchaft, die wir aus früher angedeuteten Gründen bon grè mal gré acceptirten, lautet:

Die Dragoner ſollen vor der Wiederkehr der Studirenden zurückgezogen werden, wenn der Stadtrath von Gießen Garantie leiſtet:

1) für die Erhaltung der geſetzlichen Ordnung und Ruhe von Seiten der

Studirenden, ſowie der übrigen Einwohner von Gießen, 2) für die Vermeidung aller Feierlichkeiten bei der Rückkehr, insbeſondere a) nicht Rückkehr in Maſſe, b) nicht mit Geſang und Muſik, c) nicht mit Fahnen, d) nicht mit feierlichem Empfang durch die Einwohner!.

Die nachdrückliche Verwendung des Senats zu Ertheilung einer Amneſtie bei der höchſten Staatsbehörde wird von dem Betragen der Studirenden ab⸗ hängen.