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Vollständiges kleines niedersächsisches Kochbuch : für angehende Hausfrauen, Wirtschafterinnen und Köchinnen
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45 157) Hammelbraten. Man verfaͤhrt eben ſo wie beim Kalbsbraten,

nur daß die Keule mit einem Holze tuͤchtig geklopft

wird, um das Fleiſch deſto muͤrber zu machen.

158) Lammsbraten.

Man nimmt entweder ein Hinterhalbes oder einzelnes Viertel vom Lamm und bratet es eben ſo wie den Kalbsbraten, da es denn in 2 Stunden gar iſt.

159) Kalkutenbraten.

Nachdem der Kalkute rein gemacht und abge⸗ ſengt iſt, wird ſolcher ausgenommen, der Hals dicht am Rücken abgeſchnitten, doch ſo, daß die Haut uͤber dem Kropfe etwas lang ſitzen bleibt, dar mit im braten ſolche ſich nicht zuweit zuruͤck⸗ zieht, Fluͤget und Fäße werden abgehauen, die Keulen bis an den Ruͤcken geſchoben und die Beine mit Bindfaden zuſammen gezogen. Man befeſtigt den Kalkuten am Spieß, bewindet ihn mit Papier, welches mit kalter Butter beſtrichen iſt, brinagt ihn ans Feuer und begteßt ihn fleißig. Eine Viertel⸗ ſtunde vor dem Anrichten macht man das Papier los, ſtreuet Satz daruͤber und begießt ihn nicht weiter. Bei einem alten Kalkuten rechnet man ohn⸗ gefehr 3 Stunden zum braten.

160) Kapaunen Werden eben ſo, ohngefähr 2 Stunden gebraten.

161) Junge Huͤhner zu braten.

Hierbei iſt nur zu bemerken, daß man ſie an ein nicht zu ſtarkes Feuer brinat und uͤberall mit Butter begießt. Wenn ſie anfangen zu ſchaͤumen muß man ſie nicht mehr begießen. Sie braten ohn⸗ gefehr eine Stunde.