— 68—
in Zornheim und Guntersblum ins Gewicht, wo ſie allerdings relativ den Haupt⸗ theil der Einnahmen ausmachen.*) In der Columne 13, welche die Ausgaben be⸗ trifft, treten die Summen ſehr ſcharf in den Vordergrund, welche für Steuern und Umlagen erforderlich ſind, und man muß ſich, wenn man nicht den Eindruck empfangen ſoll, als ob hier eine ungerechte Belaſtung der Grundbeſitzer ſtattfände,
I in Erinnerung bringen, daß in den Steuern diejenige die auf das Objekt, näm⸗ lich auf den Grund und Boden entfällt, die alſo eigentlich nicht das Subjekt— den wirthſchaftenden Landwirth— treffen ſoll, eine hervorragende Quote bildet und daß
außerdem auch noch ſogenannter Grundzins und ſog. Tilgungsrente(Ablöſungs⸗ gebühren), welche letztere übrigens überall ſchon in den nächſten Jahren aufhören, darin enthalten ſind. Wenn man aber auch die Grundſteuer als eine auf den Grund⸗ ſtücken haftende, überlieferte, daher beim Ankauf von Grund und Boden ſchon in
Rechnung zu ziehende, ſtändige Rente anſieht, ſo iſt doch nicht zu verkennen, daß die nach der Grundſteuer berechneten, auf die Grundſtücke ausgeſchlagenen Communal⸗ laſten und zwar gerade in den ärmeren Gegenden, wo ſie am ſchlechteſten getragen
werden können, auf die ländliche Bevölkerung meiſtens einen ſchweren Druck ausüben müſſen und daß hierdurch die Steuern und Umlagen, ſofern der Grundſatz richtig iſt, 1 daß die Belaſtung mit Steuern nach der Opſerfähigkeit der Staatsbürger⸗Klaſſen be⸗ meſſen werden ſoll, nicht in einer den wirthſchaftlichen Verhältniſſen entſprechenden Weiſe vertheilt erſcheinen.— Einen bemerkenswerthen Poſten in den Ausgaben macht auch der Zukauf von Nahrungsmitteln aus, der in ſämmtlichen zur Unterſuchung ö gezogenen Wirthſchaften mehr oder weniger hoch erſcheint. Die für Unterhaltung der Gebäude und des Inventars ꝛc. aufgeführten Summen weiſen darauf hin, welch große Beträge häufig aufgebracht werden müſſen, um eine befriedigende Rentabilität der Wirthſchaft zu erzielen und wie viele Productenwerthe in dieſen unvermeidlichen Ausgaben verſchwinden.— Die Columne 14, die das Facit der Geldrechnung darſtellt, ergibt daß in 60 Berechnungen 18 Fälle vorkommen, in denen ein Deſicit im Haushalt ſich einſtellt und es iſt dies in der That eine äußerſt bedauer⸗ liche Erſcheinung, da ſie auf einen außerordentlich wenig ausgebildeten Geſchäfts⸗ ſinn der Landwirthe ſchließen läßt; denn jeder andere gewerbliche Unternehmer würde bei ſolcher Erfahrung keinen Augenblick zögern, in ſeiner Unternehmung eine gründ⸗ liche Reform vorzunehmen, die hauptſächlich darin zu beſtehen hat, daß der Umfang
des Unternehmens eingeſchränkt und ein größeres Betriebskapital für die Wirthſchaft engagirt wird. Aus welchen Quellen dieſe Deficits gedeckt werden, iſt nicht aus allen Erhebungsberichten deutlich zu erſehen. Zuweilen ſind es Zuſchüſſe von Eltern oder Verwandten, zuweilen wohl auch Zinſen aus eigenen Kapitalien, die das Loch zu⸗
ſtopfen, oft genug aber auch muß zu Anleihen gegriffen werden, deren Koſtſpieligkeit in der Regel den ſicheren Ruin in Ausſicht ſtellt. Hinſichtlich der Verpflegungskoſten der Familie, die auf das Reſultat der Geldrechnung, wenn auch keinen ausſchlagenden,
*) Zu bemerken iſt hierbei, daß durch einen Nachtrag für die Inſtruction bei den Erhebungen der Grundſatz vorgeſchrieben worden war, die Durchſchnittserträge zu ermitteln und dabei 10 pCt. in Abzug zu bringen für ſolche Jahre, in denen der Weinberg wegen Erneuerung keinen Ertrag lieferte.


