Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
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Die nachſtehende Zuſammenſtellung gibt eine Darlegung der Verſchuldung in Procenten des Werths der Liegenſchaften für alle Gemeinden, mit Ausnahme von Hartershauſen und Mühlheim, indem ſie unter 2 die Namen der Gemeinden nach der Höhe der Verſchuldung geordnet, unter 3 den Procentſatz der überhaupt ermittelten Verſchuldung, unter 4 denjenigen der Verſchuldung der Beſitzer, die nur Landwirth⸗ ſchaft, unter 5 denjenigen, die Landwirthſchaft und Taglohn und unter 6 denjenigen, die Landwirthſchaft und Gewerbe betreiben, enthält.

1. 2. 3. 4. 5. 6. Lfde. Nr. 1. Groß⸗Nohrheim... 5,27 3,92 17,93 7,44 2. Ober⸗Hilbersheimn 7,72 5,49 15,62 3. Meſſelz... 8,03 4,75 13,88 10,49 4. Kirch⸗Brombach..... 8,67 2,60 16,14 14,62 5. Nodheim..... 9,13 4,13 25,93 25,40 6. Nieder⸗Ohmen..... 9,44 9,81 18,54 5,12 7. Fürfeld....... 10,43 8,70 11,40 15,38 8. Nieder⸗Florſtadt..... 10,75 6,93 21,05 20,03 9. Schwanheim...... 10,94 7,88 22,07 10,10 10. Zornheim...... 11,44 9,45 36,56 32,06 11. Guntersblum..... 12,11 12,67 17,38 21,69 12. Weſthofen...... 12,91 9,54 16,45 19,77 13. Benern..... 12,96 8,33 28,39 13,29 14. Ober⸗Moſſau...... 14,92 15,00 26,98 9,84 15. Nieder⸗Eſchbach..... 14,̃92 9,47 17,32 25,60 16. Burkhards...... 18,07 16,86 16,77 23,43 17. Habitzheim...... 20,14 15,30 42,30 27,06 18. Ginzheim...... 21,51 14,46 41,00 33,05 19. Wenings..... 23,00 18,00 41,00 30,00 20. Nieder⸗Moos...... 25,89 30,13 58,78 19,14 21. Nuhlkirchen...... 27,98 25,02 34,22 26,30 22. Unter⸗ ⸗Schönmattenwag. 31,97 25,47 38,22 30,46 23. Ober⸗Roden... 47,67 41,96 56,15 56,21

Zunächſt dürfte aus dieſer Darſtellungi in die Augen fallen, daß die Verſchuldung nur in vier Gemeinden von dreiundzwanzig den vierten Theil des Liegenſchaftswerthes erreicht oder überſteigt, und daß ſie in neun Gemeinden unter dem achten Theil dieſes Werthes zurückbleibt. Wenn man auch für diejenigen fünf Gemeinden, in denen eine Erhebung der Mobiliarſchulden und beziehungsweiſe der Kaufſchillinge nicht ſtattgefunden, nämlich O.⸗N. 1, 6, 7, 8 und 9, noch eine den Angaben in den Einzel⸗ berichten entſprechende weitere Belaſtung annimmt, würde an dem angegebenen Ver⸗ hältniß Nichts geändert werden.

Unter den Gemeinden, in denen die Belaſtung 13 pCt. nicht überſteigt, begegnen wir vor Allem ſämmtlichen rheinheſſiſchen Erhebungsgemeinden, O.⸗N. 2, 7, 10, 11